Der Co-Chef der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen, ist vom Vorwurf des versuchten Prozessbetrugs freigesprochen worden, wie Reuters meldet. Das Landgericht München verkündete am Montag auch Freisprüche für die früheren Bankchefs Josef Ackermann und Rolf Breuer sowie die ehemaligen Vorstandsmitglieder Clemens Börsig und Tessen von Heydebreck. Fitschen will sich auf der Hauptversammlung im Mai verabschieden und den Vorstandsvorsitz seinem Amtskollegen John Cryan allein überlassen.
Die Staatsanwaltschaft habe nicht beweisen können, dass die fünf angeklagten Manager in einem Schadenersatzprozess des früheren Medienmagnaten Leo Kirch ein anderes Gericht belogen haben, urteilte die Strafkammer. „Die Tatvorwürfe haben sich nicht bestätigt“, sagte der Vorsitzende Richter Peter Noll. Angesichts der Betrugsvorwürfe habe aber durchaus Anlass für die Ermittlungen und für das Gerichtsverfahren bestanden. Das Gericht folgte mit seinem Urteil den Anträgen der Verteidigung. Die Anklage hatte Freiheitsstrafen gefordert und sich eine Revision vor dem Bundesgerichtshof vorbehalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Fitschen, Ackermann, Breuer und zwei weitere Ex-Vorstände der Bank standen seit 28. April 2015 vor Gericht. Die Anklage warf den Bankern versuchten Betrug in einem Schadenersatzprozess vor, den der Medienunternehmer Leo Kirch gegen das Institut geführt hatte. Die Manager hätten versucht, das damalige Gericht hinters Licht zu führen, um ein Schadenersatzurteil abzuwenden. Kirch, der 2011 starb, machte die Bank für den Zusammenbruch seines Medienimperiums verantwortlich. Dieser Streit endete mit einem Vergleich, die Bank zahlte mehr als 900 Millionen Euro an Kirchs Erben.
Der Strafprozess gegen Fitschen hatte kurz vor dem Abschluss noch eine überraschende Wendung genommen. Als die Staatsanwaltschaft eine neuerliche Durchsuchung der Bank beantragte, ließ das Landgericht bereits vor dem Urteil kein gutes Haar an der Anklage: Die Vorwürfe gegen die Banker träfen nicht zu, deshalb gebe es auch keinen Grund für eine Durchsuchung. Vergeblich schaltete die Staatsanwaltschaft das Oberlandesgericht ein – auch dort blitzten die Ankläger mit ihrem Durchsuchungsbegehren ab.
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