Politik

UEFA schließt Russland auf Bewährung von EM aus

Lesezeit: 2 min
14.06.2016 16:36
Die russische Fußball-Nationalmannschaft muss die EM in Frankreich verlassen, wenn es zu neuerlichen Ausschreitungen von Fans kommt. Außerdem muss der russische Verband eine Strafe bezahlen. Gegen England oder andere Nationen, deren Fans ebenfalls randaliert hatten, gab es keine vergleichbaren Sanktionen. Russland verzichtet auf eine Berufung und akzeptiert die Strafe.
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Nach den Hooligan-Krawallen bei der EM greifen der europäische Fußball-Verband UEFA und die französischen Behörden durch. Gegen die russische Nationalmannschaft wurde wegen der Ausschreitungen bei der Europameisterschaft in Frankreich am Dienstag eine Geldstrafe von 150.000 Euro verhängt. Zudem droht Russland der Ausschluss vom Turnier, sollten sich Szenen wie am Wochenende in Marseille in einem EM-Stadion wiederholen. Ministerpräsident Manuel Valls kündigte in Paris die Abschiebung von Fußballrowdies an, ohne eine Zahl oder die Nationalität der Gewalttäter zu nennen. Nach Angaben der französischen Polizei sollten 40 mutmaßliche Hooligans bei einer Razzia festgenommen werden.

Zuvor hatte ein Fan-Sprecher Reuters mitgeteilt, dass ein Bus mit russischen Fans im südfranzösischen Cannes von der Polizei umstellt wurde. 29 Insassen sollten abgeschoben werden. Ein örtlicher Polizeichef sagte, es seien sechs Personen in Gewahrsam genommen worden: "Es gibt deutliche Hinweise darauf, dass einige an den inakzeptablen Gewalttaten in Marseille beteiligt waren." Der Bus war auf dem Weg ins nordfranzösische Lille, wo die russische Mannschaft am Mittwoch ihr nächstes Spiel bei der Fußball-Europameisterschaft gegen die Slowakei bestreitet. Die Sicherheitskräfte in Frankreich dürften mit Sorge auf den Spielort blicken, da am Donnerstag in dem nur gut 30 Kilometer entfernten Lens das Spiel England gegen Wales angepfiffen wird.

Die französisch Polizei ist derzeit in besonderer Alarmbereitschaft, nachdem am Montagabend in einem Pariser Vorort ein Attentäter mit möglichen Verbindungen zur Extremisten-Miliz IS einen Polizisten und dessen Frau ermordet hatte.

Die Gewalt am Rande des Fußball-EM-Turniers war bereits am Samstag ausgebrochen: Fans Russlands und Englands gingen am Abend am Ende der Partie zwischen den Nationalmannschaften ihrer Länder im Stadion von Marseille aufeinander los. Russische Anhänger stürmten in einen englischen Fan-Block. Es kam zu Schlägereien, Leuchtraketen flogen und Flaggen wurden heruntergerissen. Aus Panik kletterten viele englische Fans über Zäune zum Innenraum. Schon zuvor war es im Alten Hafen von Marseille zu schweren Krawallen gekommen, bei denen Flaschen und Tische flogen und die Polizei Wasserwerfer und Tränengas einsetzte. Mehrere hundert Fans waren aufeinander losgegangen.

Die Uefa machte nun deutlich, dass sich solche Szenen nicht wiederholen dürfen. Ansonsten werde Russland die EM verlassen müssen. Der russische Trainer Leonid Slutski äußerte sich dagegen zuversichtlich, dass seine Mannschaft im Turnier werde bleiben können. "Es wird keine Ungerechtigkeit geben." Bereits am Sonntag hatte sie Russland und auch England gewarnt, dass ihnen der Ausschluss von der EM droht, falls es an Spielorten und damit außerhalb von Stadien wieder zu Fangewalt kommen sollte. Der russische Sportminister Witali Mutko sagte, sein Land werde die Sanktionen der Uefa nicht anfechten.

Bereits am Sonntag hatte die russische Regierung angekündigt, dass russische Staatsbürger, die in Straftaten im Ausland verwickelt sind, in Russland angeklagt werden sollen. Die staatliche Nachrichtenagentur TASS zitiert den russischen Sportminister Witali Mutko mit der Aussage, dass es das Recht der UEFA sei, Ermittlungen zu führen. Die Teilnehmer an der EM müssten sich den Gesetzen Frankreichs entsprechend verhalten. Die Ermittlungen seien begründet, denn die russischen Fans hätten die öffentliche Ordnung des Gastlandes gestört. Allerdings sagte der Minister, dass die in kriminelle Handlungen verwickelten Personen nicht wegen des Fußballs, sondern wegen der Randale nach Frankreich gekommen seien.

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