Politik

IWF-Chefin Christine Lagarde muss in Frankreich vor Gericht

Frankreichs höchstes Berufungsgericht hat am Freitag entschieden, dass IWF-Chefin Christine Lagarde angeklagt werden darf. Lagarde hatte bis zuletzt versucht, einer Anklage zu entgehen. Für den IWF ist die Tatsache, dass seine Chefin vor Gericht steht, durchaus ein Problem.
22.07.2016 16:21
Lesezeit: 1 min

IWF-Chefin Christine Lagarde muss sich in Frankreich vor Gericht verantworten. Frankreichs höchstes Berufungsgericht entschied am Freitag, dass sich die 60-Jährige wegen ihrer Rolle als ehemalige französische Finanzministerin bei einer 400 Millionen Euro schweren Zahlung an den Unternehmer Bernard Tapie einem Justizverfahren stellen muss. Die Richter wiesen einen Einspruch Lagardes ab. Sie muss sich nun vor dem Gerichtshof der Republik verantworten, der für Verfehlungen von Ministern im Amt zuständig ist.

Die Chefin des Internationalen Währungsfonds (IWF) hat wiederholt versichert, sie habe bei dem Vorfall 2008 und auch sonst stets im Interesse des Staates gehandelt und sich an das Gesetz gehalten. Ihr Anwalt erklärte, im Verfahren werde sich Lagardes Unschuld herausstellen.

Im Kern geht es um eine Zahlung von 400 Millionen Euro an Tapie. Diese war dem Unternehmer und Unterstützer des früheren Präsidenten Nicolas Sarkozy während der Amtszeit Lagardes als Finanzministerin als Schadenersatz zuerkannt worden. Damit sollten Verluste ausgeglichen werden, die Tapie 1992 beim Verkauf von Adidas -Anteilen entstanden sein sollen. Nach Tapies Ansicht wurde er von dem heute nicht mehr bestehenden staatlichen Institut Credit Lyonnais dazu gebracht, die Anteile deutlich unter Wert zu verkaufen. Im Dezember 2015 wurde Tapie schließlich zur Rückzahlung der Summe verurteilt.

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