Der Selbstmordattentäter von Ansbach sollte nach Angaben des Bundesinnenministeriums nach Bulgarien abgeschoben werden, berichtet AFP. Warum die Abschiebung des Syrers nicht vollzogen worden sei, könne er derzeit nicht sagen, sagte ein Ministeriumssprecher am Montag in Berlin. Abschiebungen lägen in der Zuständigkeit der Länder.
Der 27-jährige Flüchtling hatte sich am Sonntagabend in Ansbach vor dem Gelände eines Musikfestivals selbst in die Luft gesprengt und zwölf Menschen verletzt. Die Ermittler gehen der Frage nach, ob es sich um einen islamistisch motivierten Selbstmordanschlag handelte. Nach Polizeiangaben soll der Syrer seit rund zwei Jahren in der mittelfränkischen Stadt gelebt haben. Sein Asylantrag sei abgelehnt worden, allerdings habe er eine Duldung gehabt.
Der Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte, dass Syrer wegen des Kriegs momentannicht in ihre Heimat abgeschoben werden könnten. Dies bedeute aber nicht, dass Syrer nicht in Drittstaaten abgeschoben werden könnten. Im Eurodac-System, der gesamteuropäischen asylrechtlichen Datenbank, sei der Attentäter von Ansbach von Behörden insbesondere in Bulgarien und in Österreich erfasst worden.