Das Ceta-Abkommen zwischen der EU und Kanada ist schon fertig verhandelt. Es soll zunächst vom Rat der 28 EU-Staaten mehrheitlich gebilligt und im Oktober bei einem EU-Kanada-Gipfel unterzeichnet werden. Nach der Ratifizierung durch das Europaparlament könnte es vorläufig in Kraft treten, auch wenn dann noch Abstimmungen der nationalen Parlamente ausstehen.
Gegen eine solche vorläufige Anwendung von Ceta wendet sich die Verfassungsbeschwerde. Sobald klar sei, wann der EU-Ministerrat darüber abstimme, soll den Initiatoren zufolge in Karlsruhe ein Antrag auf eine einstweilige Anordnung gestellt werden. Die Verfassungsrichter sollen dann dem deutschen Vertreter im Ministerrat untersagen, für Ceta und die vorläufige Anwendung zu stimmen.
„Es ist unglaublich, dass ein solch weitreichender Vertrag schon 'vorläufig' in Kraft treten soll, ohne dass auch nur ein Parlamentarier in den Mitgliedstaaten dafür die Hand gehoben hat“, kritisierte Foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode. Es handele sich um einen "Demokratieskandal".
Die drei Nichtregierungsorganisationen beklagten außerdem, Ceta beinhalte „Sonderklagerechte für Investoren“ und „demokratisch nicht legitimierte Expertengremien“. Sie riefen Bürger dazu auf, sich im Internet weiter der Verfassungsbeschwerde anzuschließen.