Finanzen

Italien: Monte Paschi erwägt Umwandlung von Anleihen in Aktien

Lesezeit: 1 min
30.08.2016 02:33
Die italienische Krisenbank Monte dei Paschi di Siena erwägt offenbar, nachrangige Anleihen ihrer Gläubiger in Aktien umzuwandeln. Davon erhofft sich das Institut eine leichtere Umsetzung der angestrebten Kapitalerhöhung und eine reibungslosere Rettung. Eine offizielle Stellungnahme der Bank steht noch aus.
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Die italienische Krisenbank Banca Monte dei Paschi di Siena erwägt offenbar, einen Teil ihrer ausstehenden Verbindlichkeiten in Aktien umzuwandeln, berichtet Bloomberg. Gläubiger mit nachrangigen Forderungen aus Anleihen würden so in Aktionäre des Instituts umgewandelt. Die Informationen stammen Bloomberg zufolge aus einer nicht namentlich genannten Quelle, eine offizielle Stellungnahme der Bank existiert derzeit nicht.

Der Anleihe-Aktien-Tausch ist offenbar eine von mehreren Optionen, die derzeit geprüft werden, um eine Kapitalerhöhung im Umfang von 5 Milliarden Euro durchzuführen. Diese hatte die Bank als Teil einer umfassenderen Rettungsmaßnahme am Tag des europaweiten Banken-Stresstests Ende Juli bekanntgegeben. Monte dei Paschi belegte in der Untersuchung den letzten Platz – ihr hartes Eigenkapital würde im Falle einer Finanzkrise sofort ausgelöscht werden, weil sie wie viele andere Banken in Italien ausfallgefährdete Kredite in ihren Bilanzen hat.

Den Plänen zufolge sei eine freiwillige Umwandlung von Anleiheforderungen in Aktien im Gesamtwert von 3 Milliarden Euro im Gespräch, wird die italienische Zeitung Il Sole 24 Ore zitiert. Die Spekulationen führten am Montag dazu, dass der Aktienkurs der Bank um rund 1,5 Prozent zulegte. In den vergangenen 12 Monaten hat dieser allerdings fast 90 Prozent seines Werts eingebüßt.

„Dieser Plan hat den Vorteil, dass der Umfang einer Kapitalerhöhung über den freien Markt reduziert wird, was die Erfolgschancen der gesamten Rettung erhöht. Darüber hinaus würden Kleinanleger von möglichen Enteignungen verschont bleiben“, wird eine Analystin von Bloomberg zitiert.

Die seit Jahresbeginn in der Eurozone geltenden Richtlinien zur Bankenabwicklung besagen, dass auch Gläubiger und Aktionäre zur Rettung einer Bank herangezogen werden können, wenn das Eigenkapital nicht ausreichen sollte, um ausstehende Forderungen zu bedienen.


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