Politik

EU-Bürgerinitiativen: Nur bei Übereinstimmung mit „europäischen Werten“ zulässig

Lesezeit: 1 min
02.04.2012 15:59
Seit Sonntag können auf europäischer Ebene Bürgerinitiativen gestartet werden. Finden sich eine Million Bürger zusammen, können sie von der Kommission verlangen, diese zu prüfen. Das eigentlich lobenswerte Ansinnen droht jedoch an einer rechtlich fragwürdigen Formulierung zu scheitern: Entspricht eine Petition nicht den „europäischen Werten“, scheidet sie vor vornherein aus.
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Seit Sonntag ist der Weg frei für europäische Bürgerinitiativen. „Ich bin äußerst gespannt, welche Ideen die Bürger vorbringen“, freut sich der Vizepräsident Maroš Šefčovič. „Dies ist eine völlig neue Möglichkeit partizipativer Demokratie und in den Händen der Bürger ein wirksames Instrument, mit dem sie die politische Agenda bestimmen können.“ Allerdings ist das Verfahren alles andere als nutzerfreundlich für die 500 Millionen Bürger der EU.

Auf der Website der EU-Kommission können die jeweiligen Initiativen registriert werden. Ein Bürgerausschuss muss aus mindestens sieben EU-Bürgern bestehen, deren Wohnsitz in mindestens sieben verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten liegen soll. Erst dann kann ein entsprechender Antrag gestellt werden. Innerhalb von zwölf Monaten muss der Ausschuss die notwendigen Unterstützungsbekundungen erhalten – die Initiative kann jeder unterstützen, der in seinem eigenen Land als wahlberechtigt gilt. So bedarf es mindestens einer Million Unterschriften aus mindestens insgesamt sieben Mitgliedsländern. Die entsprechende Zahl der Unterstützungsbekundungen muss zudem von einer zuständigen Behörde des jeweiligen Mitgliedsstaates bestätigt werden.

Neben der kurzen Zeit, um die Unterstützer zu mobilisieren und den strengen Vorgaben, um eine solche Initiative überhaupt ins Rollen zu bringen, könnte es auch bei den notwendigen Daten bezüglich der Unterstützungsbekundungen weitere Hürden geben. Reicht es etwa in Deutschland, Name, Wohnort und Geburtstag anzugeben, muss man in Österreich und 17 weiteren Ländern auch die Ausweisnummer hinterlegen – in Griechenland ist sogar der Name des Vaters notwendig.

Innerhalb von drei Monaten muss dann die Bürgerinitiative von der EU-Kommission geprüft und die eine mögliche Vorgehensweise beschlossen werden. Allerdings ist eine solche Bürgerinitiative nicht bindend für die EU-Kommission. „Offenkundig missbräuchliche, unseriöse oder schikanöse Initiativen“ sind, „die gegen europäische Werte verstoßen oder außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Kommission liegen“, können nicht registriert werden. Wo genau hier allerdings die Grenzen verlaufen werden, wurde nicht offengelegt.


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