Politik

„Monti-II-Gesetz“: EU will europäisches Streikrecht einschränken

Lesezeit: 1 min
29.05.2012 23:55
Die EU will das Streikrecht in Europa einschränken, wenn eine Durchsetzung des freien Arbeitsmarktes gefährdet erscheint. Zwölf Regierungen haben gegen den Plan Einspruch erhoben. Die Kommission kann das Gesetz dennoch durchbringen.
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Ein EU-Gesetzesvorschlag über das Streikrecht wird überarbeitet, nachdem einige nationale Regierungen den Entwurf scharf kritisierten. Das sogenannte Monti-II-Gesetz sieht vor, dass das Recht zu streiken eingeschränkt werden kann, wenn der Grund für den Arbeitskampf die Umsetzung des freien Marktes in der EU betrifft.

Demnach sollten Streiks, die den freien Arbeitsmarkt in der EU betreffen, eingeschränkt werden können. Dann dürfte beispielsweise nicht gestreikt werden, wenn sich Arbeitnehmer dagegen wehren würden, dass Arbeitskräfte aus anderen EU-Ländern im Betrieb eingesetzt werden. Arbeitnehmer befürchten durch den offenen Arbeitsmarkt billigere Konkurrenz aus anderen europäischen Staaten. Im Entwurf heißt es, das Recht zu Streiken sei nicht „uneingeschränkt“.

Insgesamt erhoben zwölf nationale Regierungen Einspruch gegen die geplante Regelung. Sie kritisieren, dass die EU-Kommission mit dem Monti-II-Gesetz ihre Kompetenzen überschreiten würde. Sie sind der Meinung, Angelegenheiten des Streikrechts seien auf nationaler Ebene besser zu regeln.

Finnland, Schweden und Dänemark wären direkt betroffen, würde der Gesetzesvorschlag umgesetzt. Konkret gab es dort Fälle von Arbeiterprotesten, weil Firmen ausländische Arbeiter eingesetzt hatten. Außerdem unterstützen Lettland, Portugal, Luxemburg, Polen, Malta, Frankreich, Großbritannien Belgien und die Niederlande den Einspruch.

Damit haben die Gegner des europäischen Streikrechts eine Stimme mehr als nötig, um der EU-Kommission eine „gelbe Karte“ zeigen zu können. Das Kartensystem wurde im Vertrag von Lissabon verankert und soll es nationalen Regierungen erleichtern, auf die EU-Gesetzgebung Einfluss zu nehmen. Der aktuelle Fall stellt eine Premiere für dieses System dar.

Trotz des erfolgreichen Einspruchs könnte das Gesetz in seiner aktuellen Form umgesetzt werden. Denn die Kommission kann mit einer Erklärung auf ihren Plänen beharren.


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