Deutschland

ESM: Karlsruhe verhandelt Eilanträge am 10. Juli

Am Dienstag in einer Woche wird das Bundesverfassungsgericht über die Eilanträge zum ESM und Fiskalpakt verhandeln. Die vorgesehene mündliche Verhandlung ist äußerst selten und zeigt die Tragweite der Gesetzesentwürfe.
02.07.2012 15:00
Lesezeit: 1 min

Kurz nach der Abstimmung des Bundestages und des Bundesrates über den ESM und den Fiskalpakt waren beim Bundesverfassungsgericht einige Eilanträge aufgrund einer angenommenen Verfassungswidrigkeit der Gesetze eingegangen (hier). Wie das Karlsruher Gericht heute mitteilte, wird der Zweite Senat am kommenden Dienstag, den 10. Juli, damit beginnen, über die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mündlich zu verhandeln. Ziel der Anträge ist eine einstweilige Anordnung, die es vorsieht, dem Bundespräsidenten Joachim Gauck zu untersagen, diese Gesetze bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache auszuarbeiten oder gar zu unterzeichnen.

Normaler Weise treffen die Richter ihre Entscheidungen anhand der vorliegenden Schriftsätze entscheiden. Die Tatsache, dass der Zweite Senat jedoch mündlich darüber verhandelt, spricht für die Bedeutung, die das Gericht den Verfahren beimisst. In einer mündlichen Verhandlung besitzt der Senat die Möglichkeit, sich bei der Bundesregierung und den Klägern genauer über die Inhalte und Angriffspunkte bei ESM und Fiskalpakt zu informieren.

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