Deutschland
Klage abgewiesen

Karlsruhe stärkt öffentlich-rechtliche Sender: GEZ auch für Computer rechtmäßig

Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage eines Anwalts zurückgewiesen, der für den Computer in seiner Kanzlei keine GEZ-Gebühren zahlen wollte. Computer seien „neuartige Rundfunkempfangsgeräte“ und daher gebührenpflichtig - auch wenn man die Geräte nur zum Schreiben und Rechnen nutzt.
02.10.2012 17:50
Lesezeit: 1 min

Im Folgenden:

Aktuell: Zwei Großpleiten stellen spanische Banken vor neue Millionen-VerlusteDie GEZ-Gebühren sind schon seit langer Zeit immer wieder Diskussions- und Streitthema (auch bezüglich der manchmal...

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