Deutschland

Arbeitgeber auf Facebook beschimpft: Fristloser Rauswurf ist rechtens

Die Beschimpfung seines Chefs als „Menschenschinder“ auf einem privaten Facebook-Profil führte für einen Auszubildenden zur fristlosen Entlassung. Das Landesarbeitsgericht Hamm bestätigte nun die Rechtmäßigkeit der Kündigung. Das Recht auf freie Meinungsäußerung sei im Fall der erheblichen Ehrverletzung kein Argument.
16.01.2013 13:09
Lesezeit: 1 min

Aktuell:

Spaniens Rajoy: Deutschland muss den Euro retten

Ohne Abmahnung kann ein Arbeitgeber seinen Angestellten entlassen, wenn dieser auf seiner privaten Facebook-Seite den eigenen Chef beschimpft, entschied das Landesarbeitsgericht Hamm am 10. Oktober 2012. Das entsprechende Urteil wurde nun veröffentlicht. Ein 26-jähriger Auszubildender für Mediengestaltung war fristlos gekündigt worden, nachdem er auf seinem privaten Facebook-Profil unter der Rubrik Arbeitgeber „menschenschinder & ausbeuter“ sowie „Leibeigener-Bochum“ und „daemliche scheisse für Mindestlohn“ schrieb.

Mit diesem Urteil hob das Landesarbeitsgericht Hamm eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Bochum von März 2012 auf. Das Arbeitsgericht Bochum hatte entschieden, dass eine Abmahnung oder ein Kritikgespräch zwischen Arbeitgeber und dem Auszubildenden vor einer Kündigung notwendig gewesen seien. Für das Landesarbeitsgericht Hamm ist die fristlose Kündigung jedoch zulässig gewesen.

„Das Facebook-Profil und damit die Beleidigungen seien einer Vielzahl von Personen zugänglich gewesen“ und der Auszubildende habe nicht damit rechnen können, dass diese für eine Vielzahl von Personen „einsehbaren Beleidigungen für das Ausbildungsverhältnis folgenlos bleiben würden", zitiert die Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solnecke das Urteil auf ihrem Blog. Diese Entscheidung habe erstmals „dezidiert zu der Frage Stellung bezogen, ab wann entsprechende Aktivitäten eines Mitarbeiters nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt sind“, kommentierte der Anwalt der Kanzlei, Christian Solmecke, das Urteil.

Arbeitnehmer seien zwar berechtigt, unternehmensöffentliche Kritik am Arbeitgeber und den betrieblichen Arbeitsverhältnissen zu üben, „unter Umständen auch in überspitzter oder polemischer Form“, so das Gericht. „Grobe Beleidigungen des Arbeitgebers oder seiner Vertreter oder Repräsentanten“, die „nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeuten“, stellen aber einen erheblichen Verstoß eines Arbeitnehmers gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis dar“, heißt es in dem Urteil. Deshalb seien sie „an sich geeignet, eine außerordentliche fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu rechtfertigen.“ Schließlich schütze das Grundrecht auf Meinungsfreiheit weder Formalbeleidigungen und bloße Schmähungen noch bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen.

Weitere Themen

Helikopter stürzt über Zentrum in London ab

Gauweiler: Alle Goldbestände müssen nach Deutschland gebracht werden

Frankreich: Regierung presst Energie-Wirtschaft aus

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
DWN
Finanzen
Finanzen JP Morgan-CEO Jamie Dimon rechnet mit Europa ab: „Europa verliert“
11.07.2025

Jamie Dimon, CEO von JP Morgan und einer der mächtigsten Akteure der US-Wirtschaft, warnt europäische Politiker: Der Kontinent droht...

DWN
Immobilien
Immobilien Mietpreisbremse bleibt bestehen: Bundesjustizministerin Hubig kündigt Bußgeldregelung an
11.07.2025

Die Mietpreisbremse wird verlängert – doch ist das genug, um Mieter wirklich zu schützen? Während die Politik nachjustiert, plant das...

DWN
Politik
Politik Trump: Wir schicken Waffen, die NATO zahlt
11.07.2025

Erst Stopp, dann Freigabe: Trump entscheidet über Waffen für Kiew – und kündigt neue Schritte gegen Russland an. Bezahlen will er das...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Shitstorm im Joballtag: Hate Speech am Arbeitsplatz explodiert – was Unternehmen jetzt tun müssen
11.07.2025

Hassrede hat den Mittelstand erreicht – von Social Media bis ins Kundengespräch. Wo endet Meinungsfreiheit, wo beginnt...

DWN
Politik
Politik Milliardenschwere Steuerentlastungen für Unternehmen: Bundesrat macht Weg frei für Wachstumspaket
11.07.2025

Deutschland steht wirtschaftlich unter Druck. Das Wachstumspaket der Bundesregierung soll neue Investitionen anregen und Unternehmen...

DWN
Finanzen
Finanzen Goldpreis aktuell im Plus: Zwischen Zollstreit, Zinspolitik und charttechnischer Entscheidung
11.07.2025

Der Goldpreis schwankt – zwischen geopolitischer Unsicherheit, robuster US-Wirtschaft und charttechnischen Signalen. Anleger fragen sich:...

DWN
Politik
Politik Generälin über Krieg mit Russland: Ist Lettland die Schwachstelle der NATO?
11.07.2025

NATO-Generälin Jette Albinus rechnet mit russischem Angriff auf Lettland. Der Einsatz wäre kein Afghanistanszenario – sondern ein Kampf...

DWN
Finanzen
Finanzen DAX-Kurs unter Druck: Sorgen um US-Zölle dämpfen Rekordlaune
11.07.2025

Nach seinem Rekordhoch gerät der DAX-Kurs zum Wochenausklang unter Druck. Drohende Zölle aus den USA und schwache Unternehmensdaten...