Am Montag hat die Piratenpartei Deutschland das Bundeskriminalamt (BKA) wegen Misswirtschaft beim Bundesrechnungshof angezeigt. Streitpunkt ist der Einkauf einer Trojaner-Software namens FinFisher durch das BKA, von dem die Seite netzpolitik.org aus einem geheimen Dokument des Innenministeriums erfuhr. Diese verfüge der Piratenpartei zufolge „nach ersten Informationen über ähnliche technische Möglichkeiten wie der Staatstrojaner »O‘zapft is«“, heißt es in der Mitteilung der Piratenpartei.
Bei der damaligen Software „O’zapft is“ kam die Bundesanwaltschaft 2010 in einem Gutachten zu dem Ergebnis, dass „die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems mit einer forensischen Software einen Grundrechtseingriff von besonders hohem Gewicht“ darstelle.
Des Weiteren wies die Bundesanwaltschaft darauf hin, dass es für den Einsatz von Staatstrojanern keine Rechtsgrundlage gebe. Das Bundesverfassungsgericht setzte bereits in einem Urteil von 2008 einen engen rechtlichen Rahmen für den Einsatz einer solchen Software. Diese dürfe nur Telefongespräche überwachen. Eine Durchsuchung von Computern und die Übertragung anderer Inhalte seien jedoch nicht möglich. Die neue vom BKA gekaufte Software FinFisher kann jedoch unter anderem auch Tastatureingaben protokollieren, Festplatten durchsuchen oder den Wohnraum mittels Webcams und Mikrofone überwachen.
Aus diesem Grund sei der Kauf der Software FinFisher Misswirtschaft, da diese nach der Einschränkung des Bundesverfassungsgerichts von 2008 nicht eingesetzt werden dürfte, so die Piraten. Außerdem handele es sich dabei um eine Software, die in Ägypten und Syrien gegen die demokratische Opposition verwendet wird.
Bei der Piratenpartei heißt es:
Die Bundesregierung und das BKA verschwenden Millionen an Steuergeldern für Kauf und Erprobung verfassungswidriger Software. Sie begeben sich damit in schlechte Gesellschaft: Diktaturen auf der ganzen Welt nutzen FinFisher, um Demokratiebewegungen zu unterdrücken. Das BKA sollte seine Gelder lieber in die Ausbildung seiner Computerforensiker stecken und so einen tatsächlichen Sicherheitsvorteil schaffen, statt sie für verfassungswidrige Software auszugeben.
Und weiter:
Entweder ist der Einkauf des Trojaners ein Zeichen dafür, dass im Bundesministerium des Inneren mehrere Jahre alte Urteile des BVerfG nicht bekannt sind, oder – was wohl am schlimmsten wäre – man dort plant, wider besseren Wissens verfassungsrechtlich nicht gedeckte Methoden anzuwenden. Dies muss aus unserer Sicht dringend aufgeklärt werden, und wir hoffen, dass eine Prüfung durch den Bundesrechnungshof dazu beiträgt.