Großbritannien will am Europäischen Gerichtshof gegen die geplante Steuer auf Finanz-Transaktionen klagen. Zwar hat sich die britische Regierung nicht an dem Steuer-Abkommen der elf Euro-Staaten beteiligt. Dennoch würden bei Einführung der Steuer auch die britischen Unternehmen besteuert, wenn sie mit Institutionen in elf den beteiligten Ländern handeln.
Elf Euro-Staaten wollen die Transaktions-Steuer einführen. Die Steuer wird nicht EU-weit eingeführt, weil Großbritannien, Schweden, die Niederlande und andere ein Veto dagegen angekündigt haben. Großbritannien klagt am Europäischen Gerichtshof gegen diesen Alleingang der elf Staaten.
Das Land begründet seine Klage damit, dass die Transaktions-Steuer auch für die nicht beteiligten EU-Staaten massive Folgen hätte. Dies verstoße gegen EU-Recht und widerspreche internationalen Regeln. Die Auswirkungen der Klage auf die Beziehungen zwischen Großbritannien und der EU sind riesig. Es wird sich zeigen, inwieweit Großbritannien EU-Maßnahmen stoppen und nationale Interessen durchsetzen kann.
Es droht der EU-Austritt
Und Großbritannien könnte mit der Klage tatsächlich Erfolg haben. Denn unter EU-Recht ist ein solcher Alleingang von mindestens neun Mitglieds-Staaten nur unter Bedingungen möglich. So muss eine solche Zusammenarbeit „die Kompetenzen, Rechte und Verpflichtungen derjenigen Mitglieds-Staaten respektieren, die nicht daran teilnehmen“, heißt es in Artikel 327 des Lissabon-Vertrags.
Und offenkundig würde die Transaktions-Steuer tatsächlich in die Kompetenzen und Rechte der eigentlich nicht beteiligten Mitglieds-Staaten eingreifen. Denn mithilfe der Steuer würden etwa britische Unternehmen besteuert. Ein Drittel des britischen Handels mit Derivaten könnte von der Steuer betroffen sein.
Wenn Großbritannien den Rechtsstreit dennoch verliert, wird klar, dass das Land machtlos ist gegen die Entscheidungen der Eurozone. Seine EU-Mitgliedschaft ist dann stark infrage gestellt.