Am Montag hat die EU-Kommission die Änderungspläne zur Neuordnung des europäischen Saatgut-Marktes vorgelegt. In einer Erklärung sagte der zuständige Kommissar Tonio Borg, dass Tausch und privater Verkauf von Saatgut nicht von den Regulierungsmaßnahmen berührt würden. Der kleinstrukturierte Handel und alte Sorten sollen ebenfalls Ausnahme-Regelungen bekommen.
Ziel der Verordnung sei die Vereinfachung der vielen bisherigen Gesetzestexte und ein reduzierter Verwaltungsaufwand für Landwirte, Züchter und Lebensmittelunternehmen, heißt es im entsprechenden Begleittext. Besonders sei darauf geachtet worden, wie sich die Rechtsvorschriften auf KMU und Mikrounternehmen auswirken – diese seien von denjenigen Auflagen ausgenommen, die die höchsten Kosten und den größten Verwaltungsaufwand verursachen.
Das von der Kommission präsentierte Maßnahmenpaket betrifft darüber hinaus auch andere Gesundheits- und Sicherheitsstandards in der Lebensmittelkette, etwa was amtliche Kontrollen und Tiergesundheit angeht. Borg, Kommissar für Gesundheits- und Verbraucherpolitik, sagte im Rahmen der Pressekonferenz:
Im internationalen Vergleich verfügt Europa über die höchsten Sicherheitsstandards für Lebensmittel. Der jüngste Pferdefleischskandal — auch wenn dabei glücklicherweise keine Gesundheitsrisiken bestanden — hat jedoch gezeigt, dass wir noch einige Lücken schließen müssen. Kurz gesagt: Das Paket enthält intelligentere Rechtsvorschriften mit dem Ziel einer noch höheren Lebensmittelsicherheit.
Weiters heißt es in der Pressemitteilung der Kommission:
Das Paket enthält vereinfachte und flexiblere Vorschriften für die Bereitstellung von Saatgut und anderem Pflanzenvermehrungsmaterial auf dem Mark, die die Produktivität steigern sollen.
Durch das breite Spektrum an Pflanzenvermehrungsmaterial und die verbesserten Testvorschriften wird die biologische Vielfalt erhalten und es wird eine Züchtung gefördert, die im Einklang mit den Grundsätzen der nachhaltigen Landwirtschaft
Ausgenommen von den EU-Vorschriften ist der Einsatz von Saatgut zu privaten Zwecken. So können Hobbygärtner weiterhin jede Art von Pflanzenvermehrungsmaterial erwerben und ihr Saatgut in kleinen Mengen auf dem Markt bereitstellen. Ebenfalls keine Anwendung finden die vorgeschlagenen Vorschriften auf Saatgut, das zwischen Personen ausgetauscht wird, die keine Unternehmer sind (z. B. Hobbygärtner).
Mit der neuen Verordnung soll eine größere Auswahl für die Nutzer geschaffen werden, u. a. durch neue verbesserte und getestete Sorten, Material, das nicht der Definition einer Sorte entspricht (heterogenes Material), herkömmliche Sorten und für Nischenmärkte bestimmtes Material.
Die Vorschriften fallen jedoch den Anforderungen an eine bessere Rechtsetzung entsprechend je nach Typ des Materials, Erzeugungsbedingungen und Unternehmensgröße unterschiedlich aus. So gelten für althergebrachte Sorten und heterogenes Material lediglich abgeschwächte Registrierungsvorschriften. Solche Kategorien sind von Tests und anderen rechtlichen Auflagen ausgenommen.
Weniger strenge Auflagen gelten ferner für Mikrounternehmen: Diese können Pflanzenvermehrungsmaterial jedes Typs als „für Nischenmärkte bestimmtes Material“ ohne Registrierung auf den Markt bringen.
Mikrounternehmen brauchen zudem grundsätzlich keine Registrierungsgebühren zahlen.
Ohne den in den letzten Wochen gewachsenen Druck der Öffentlichkeit hätte die Kommission dem Artenschutz und den kleinbäuerlichen Strukturen in ihrem Begleittext zum Verordnungsentwurf wohl nicht solch großen Stellenwert zugemessen.
Ein Artikel auf den Deutschen Wirtschafts Nachrichten wurde hunderttausendfach über Facebook verbreitet und hatte sowohl bei der EU-Kommission in Brüssel als auch im Bundeslandwirtschafts-Ministerium in Berlin dafür gesorgt, dass sich die zuständigen Politiker und Bürokraten doch noch einmal ernsthaft mit den unsinnigen Folgen einer falschen Regulierung auseinandergesetzt haben.
Sowohl die deutsche Bundesministerin für Landwirtschaft Ilse Aigner als auch ihr österreichischer Amtskollege Nikolaus Berlakovich hatten sich daraufhin vergangene Woche gegen Pläne für eine verstärkte Saatgut-Kontrolle ausgesprochen. Aus beiden Ministerien hieß es auf Anfrage, man werde sich im Laufe der Verhandlungen im Rat und im EU-Parlament für einen Erhalt der Artenvielfalt auf den Feldern und in den Gärten einsetzen.
Ob den Hauptforderungen der Umweltorganisationen wie Arche Noah, Global 2000 und Save the Seeds nachgekommen wird, wird sich aber erst im weiteren Gesetzgebungsprozess zeigen. In ihrer gemeinsamen Petition fordern sie unter anderem die Sicherstellung, dass keine verpflichtende Sortenzulassung und Zertifizierung für Saat- und Pflanzgut notwendig sind, das nicht durch ein Patent geschützt ist.
Auch was die Verordnung für den Saatgutmarkt außerhalb der schmalen Nische ursprünglicher Sorten bringt, muss genau beobachtet werden. Die Lobby der Agrochemie-Konzerne wird auch weiterhin ein wachsames Auge auf die Politik der EU haben - was ihr nicht schwerfällt, weil sie an vielen Stellen die EU von innen her kontrollieren kann (hier). Schon heute beherrscht eine kleine Gruppe von Saatgut-Produzenten den Großteil des weltweiten Marktes.
Hier liegt auch die entscheidende Gefahr, die mit der nun abgeschwächten Verordnung keineswegs aus der Welt ist: Dass nämlich die Großen wie Monsanto die Kleinen mit ihrer schieren wirtschaftlichen Macht erdrücken. Eine Marktverschiebung zugunsten von Monsanto & Co. würde nämlich das Ende der Artenvielfalt weltweit bedeuten. Die Ernährung der Weltbevölkerung wäre dann in der Hand einiger weniger kommerzieller Konzerne - keine unbedingt erfreuliche Vorstellung.
Das Europäische Parlament und der Rat werden nun über das Maßnahmenpaket beraten und anschließend ihre Standpunkte vorlegen. Nach jetzigem Stand ist davon auszugehen, dass das Paket nicht vor 2016 in Kraft treten wird.
Bis dahin ist weiter höchste Wachsamkeit geboten: Denn Regulierungen werden in der Regel noch massiv verändert, bevor sie in Kraft treten. Man kann davon ausgehen, dass die Lobby der Agrar-Industrie besonders vielfältige Aktivitäten unternehmen wird, um die neuen Regeln zu beeinflussen. Daher könnten am Ende zahlreiche Ausnahmen in drei Jahren wieder verwässert werden.
Die jetzt fast überdeutlich formulierten Freiheiten des einzelnen, in seinem Garten anbauen zu dürfen, was er möchte, könnten sich dann als reiner Marketing-Gag der EU erweisen, um die Bürger erst einmal zu besänftigen - und am Ende doch zu tun, was das große Geld von der EU verlangt.
Es wäre nicht das erste Mal.
Es könnte aber wegen der vitalen Frage, um die es hier geht, das letzte Mal sein.
Wie Monsanto heimlich die EU unterwandert