Es sei „davon auszugehen“, dass sich die Deutsche Bahn International (DBI) durch die Zahlung von Schmiergeldern einen Wettbewerbsvorteil verschafft hat, sagte Staatsanwältin Doris Möller-Scheu den Deutschen Wirtschafts Nachrichten. Allem Anschein nach besteht dieses Korruptions-Netzwerk schon seit mehreren Jahrzehnten. Denn „Auslandbestechung war bis Ende der 90er Jahre in Deutschland nicht strafbewehrt“.
Die Staatsanwältin wörtlich:
„Da diejenigen Länder, die Gegenstand der Ermittlungen sind, seit vielen Jahren bzw. Jahrzehnten etwa ausweislich der Untersuchungen von Transparency International zu den Ländern zählen, in denen Korruption besonders weit verbreitet ist und Auslandbestechung bis Ende der 90er Jahre in Deutschland nicht strafbewehrt war, kann davon ausgegangen werden, dass die korruptiven Beziehungen jedenfalls in einigen Ländern weit über den nicht rechtsverjährten Zeitraum, der Gegenstand der Ermittlungen ist, gepflegt wurden.“
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ermittelt derzeit noch in 37 Fällen gegen die ehemaligen Mitarbeiter der Deutsche Bahn-Tochter. Dieser hatte prompt reagiert und sich aus Geschäften in Griechenland, Thailand, Algerien, Libyen und Ruanda zurückgezogen (mehr hier).
„Lokale und insbesondere international tätige Ingenieurdienstleister“ waren die benachteiligten Konkurrenten. Die Beschuldigten bekleideten bei der DBI die Positionen vom ehemaligen Geschäftsführer, bis hin zu leitenden Angestellten und ehemaligen Projektverantwortlichen, so Möller-Scheu.
Ihnen wird vorgeworfen,
„für die Erteilung und reibungslose Abwicklung (insb. Zahlung von Rechnungen) von Aufträgen betreffend Ingenieurdienstleistungen bei der Planung und Betreuung von Eisenbahnprojekten - teilweise gemeinsam mit ARGE- und Joint-Venture-Partnern - Sach- und Geldleistungen an Entscheidungsträger von überwiegend staatlichen Stellen geleistet zu haben.“
Ob DBI-Beschäftigte auch Schmiergeldern erhalten haben, ist „nicht bekannt geworden und nicht Gegenstand der Ermittlungen“. Ebenso unklar ist, welche Art von Aufträgen mit den Schmiergeldern erkauft wurde. „Die Verjährungszeit beträgt fünf Jahre. Die Ermittlungen haben die Verjährung nur für die Fälle unterbrechen können, die zu Beginn der Ermittlungen weniger als fünf Jahre zurücklagen, sagte Möller-Scheu. Was davor war werde nicht ermittelt.
Auch der Mutterkonzern ist ins Visier der Justiz geraten. Wie Reuters berichtet, steht die EU-Kommission kurz vor der Klageerhebung gegen die Deutsche Bahn. Denn die Bahn finanziert ihre Tochter-Unternehmen teilweise mit Steuergeldern, die sie vom Bund für den Ausbau des Schienen-Netzes erhält. Auch dadurch erhält sie einen unrechtmäßigen Wettbewerbsvorteil.