Der ehemalige Vorstand der HSH-Nordbank muss sich am kommenden Mittwoch vor Gericht dem Vorwurf der Untreue in besonders schwerem Fall stellen. Der damalige Vorstandschef Jens Nonnenmacher wird beschuldigt, zusammen mit fünf anderen Vorstandsmitgliedern, Bankgelder in dreistelliger Millionenhöhe verzockt zu haben. Zudem erhielt Nonnenmacher zum Ende seiner Amtszeit Bonuszahlungen und eine millionenschwere Abfindung.
Bei einem Urteilsspruch drohen den Managern bis zu zehn Jahre Haft. Die Beschuldigen bestreiten die Vorwürfe. Der Prozess kann Jahre dauern. Bis zu 40 Prozesstermine wurden vom Oberlandesgericht Hamburg angesetzt. Im Detail geht es um ein sehr risikoreiches Geschäft aus dem Jahr 2007, durch dessen Verluste die Länder Hamburg und Schleswig Holstein die HSH-Nordbank mit Steuergeldern retten mussten (mehr hier).
Daraufhin wurde die HSH zum Fass ohne Boden: Die Bundesländer mussten Staatsgarantien in Milliardenhöhe gewährleisten (hier). Auch in Zypern war die HSH mit Risikogeschäften in Höhe von 1,6 Milliarden Euro verwickelt (hier). Zudem ist die Bank im großen Stil in der angeschlagenen Schifffahrtsbranche involviert. Kredite im Wert von 30 Milliarden Euro machen fast ein Viertel des Gesamtgeschäftes der Bank aus. Ein weiteres Risiko für den Steuerzahler (hier).
Das finanzielle Sicherungsnetz der Bundesländer wurde von dem Vorstand dazu benutzt, sich mit billigem Geld zu versorgen und damit zu spekulieren. Im sogenannten Geschäft „Omega55“ gingen die Manager ein Risiko von etwa 400 Millionen Euro ein. Und das auf dem Höhepunkt der Finanzkrise 2008. Das Risikomanagement der HSH war zu diesem Zeitpunkt kollabiert.
Nonnenmacher und der ehemalige Kapitalmarktvorstand Jochen Friedrich werden zudem der Bilanzfälschung beschuldigt, berichtet RPonline.
Die Frage ist nun, wie die Richter das Risiko der Manager bei dessen Bankgeschäften bewerten. Die Grenze zur Untreue ist nicht klar abgesteckt. Die Auslegung des Gesetzestextes gestaltet sich daher schwierig. Mit einer Verurteilung könnten jedoch ein Grundstein für weitere Verfahren gelegt werden.