Deutschland

Schwäbisch Gmünd hilft Asylbewerbern - und findet sich am Pranger wieder

In der Stadt Schwäbisch Gmünd in Baden-Württemberg haben Asylwerber am Bahnhof ankommenden Passagieren beim Kofferschleppen geholfen – für einen Stundenlohn von 1,05 Euro. Nun will die Deutsche Bahn stattdessen eigene Mitarbeiter dafür einsetzen.
25.07.2013 23:36
Lesezeit: 2 min

Der Bürgermeister der Stadt Schwäbisch Gmünd hat eine umstrittene Aktion gestoppt:

Asylbewerber dürfen die Koffer von Reisenden nicht mehr über eine brüchige Treppe am Bahnhof tragen. Mit dieser Maßnahme hätte den Asylbewerbern die Gelegenheit gegeben werden sollen, sich 100 € zu ihrer gesetzlichen Minimal-Unterstützung dazu zu verdienen. Sie dürfen in Deutschland aufgrund einer gesetzlichen Regelung aus den neunziger Jahren nur 100 € mehr verdienen, als ihnen an staatlicher Hilfe zugeteilt wird.

In Schwäbisch Gmünd wollte der Bürgermeister außerdem den Asylbewerbern helfen, aus ihrer Isolation im Asylbewerberheim zu gelangen. So hatte die Stadt die Asylbewerber eingeladen, Passagieren am Bahnhof beim Tragen der Koffer zu helfen. Aufgrund der gesetzlichen Beschränkung war dafür nur die Auszahlung eines Mindeststundenlohns von 1,05 € möglich. Daraufhin hatte der Spiegel die Geschichte aufgegriffen und die Gemeinde wegen Ausnützung von Ausländern an den Pranger gestellt.

Die Deutsche Bahn reagierte am Mittwoch auf die lauter werdende Kritik und zog sich „aus der Initiative der Stadt Schwäbisch Gmünd“ zurück, wie es in einer Pressemitteilung hieß. Die konkreten Beschäftigungsbedingungen seien der Deutschen Bahn erst jetzt bekannt geworden. Arbeitsverhältnisse zu diesen Konditionen könne die Bahn jedoch nicht unterstützen. Ein Sprecher sagte den Deutschen Wirtschafts Nachrichten, die Stadt hätte ursprünglich von „Sozialdiensten“ gesprochen. Seit Donnerstag stellt die Deutsche Bahn nun eigene Mitarbeiter  für die Trägertätigkeiten ab - zum tariflichen Regellohn.

Die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für Asylwerber in Deutschland geraten immer wieder in die Diskussion. Innerhalb des ersten Jahres nach Ankunft in Deutschland ist es Flüchtlingen generell verboten, zu arbeiten oder eine Ausbildung zu beginnen. Auch danach haben sie zumeist kaum Chancen auf einen Job, weil es „bevorrechtigte Arbeitnehmer“ gibt: Deutsche Staatsbürger, aber auch EU-Ausländer oder Drittstaatsangehörige mit Aufenthaltstitel.

Jene Art von „gemeinnütziger Arbeit“ für Asylwerber, wie sie die Stadt Schwäbisch Gmünd in Anspruch genommen hat, sei in Deutschland nicht sehr verbreitet, sagte ein Sprecher des Asylrechts-Netzwerks Pro Asyl den Deutschen Wirtschafts Nachrichten. Nur der Staat, die Länder und die Kommunen dürfen diese Möglichkeit ausschöpfen. Jedoch gäbe es immer wieder Einzelfälle, in denen Kommunen Asylwerber regelrecht ausbeuten würden. Mehrere Parteien und Verbände würden deshalb zunehmend für eine Abschaffung der Regelung plädieren, so der Pro Asyl-Sprecher.

Innerhalb der EU-Staaten sind die Arbeitsregelungen für Asylwerber zum Teil gänzlich verschieden. Asylwerbern in Österreich bleibt zum Beispiel oftmals nur der Schritt in die „Neue Selbstständigkeit“ als mögliche Alternative. Zeitungszusteller beispielsweise gelten dort als selbstständige Unternehmer mit Werkvertrag. Auch in Fällen wie diesen bewegt man sich in einer rechtlichen und ethischen Grauzone.

Vor einem Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht – auch wegen der fehlenden Verdienstmöglichkeiten – entschieden, dass eine Angleichung der Leistungen für Asylwerber in Deutschland an die Hartv IV-Sätze erfolgen müsse (hier). Die Bundesregierung wurde jedoch nicht tätig, weshalb die Angleichung nun per Gerichtsentscheid in Kraft ist und umgesetzt wird.

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