Welchen Weg soll die EU einschlagen: Mehr Abgabe von Souveränität an Brüssel oder Rückgabe von Souveränität an die Nationalstaaten, wie von den Briten gefordert?
Die aktuelle Finanzkrise hat deutlich gezeigt, dass wir in bestimmten Bereichen mehr Europa brauchen und nicht weniger. Ein Gründungsfehler des Euro war, dass die Wirtschafts- und Haushaltspolitik nicht koordiniert wurde. Dies muss sich ändern. Die Vertiefung der europäischen Integration muss insbesondere dort vorangehen, wo dies zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung erforderlich ist. Das gilt aktuell etwa im Bereich der Bankenregulierung. Finanzinstitute agieren länderübergreifend. Insoweit müssen wir im Wege der Bankenunion für eine europäische Aufsicht, ein einheitliches Abwicklungsregime und auch ein funktionierendes Einlagensicherungssystem sorgen.
Europa kann nur funktionieren, wenn eine Abgabe von Souveränität in definierten Bereichen durch die Nationalstaaten erfolgt. Die Europäische Union ist eine beispiellose Erfolgsgeschichte. Von Frieden, Stabilität, Freizügigkeit und Wohlstand in Europa haben alle Mitgliedstaaten, insbesondere aber Deutschland profitiert. Eine Renationalisierung hilft bei der Lösung der anstehenden Probleme nicht weiter, sondern bewirkt genau das Gegenteil.
Soll es eine gemeinsame Haftung für die Schulden geben, oder soll jeder Nationalstaat für seine eigenen Schulden haften?
Der geltende Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist eindeutig. Die so genannte "No-Bail Out"-Klausel in Art. 125 AEUV stellt fest, dass ein Euro-Land nicht für die Verbindlichkeiten und Schulden anderer Teilnehmerländer haften oder aufkommen soll. Jeder Staat ist insoweit für die Rückzahlung öffentlicher Schulden zunächst selbst verantwortlich.
Wir haben aber durch die Krise - gerade im Falle Griechenlands - gelernt, dass manchen Staaten diese Rückzahlung aus eigener Kraft unmöglich ist. Europa ist eine Solidargemeinschaft. Dies steht auch in unseren Verträgen. Wir haben Art. 119 EG, der es ermöglicht, einem Mitgliedstaat finanzielle Hilfe zu leisten, der in Zahlungsbilanzschwierigkeiten geraten ist. Dies ist geschehen. Mit dem gegründeten ESM werden zahlungsunfähige Mitgliedstaaten der Eurozone finanziell, unter Einhaltung wirtschaftspolitischer Auflagen mit Krediten der Gemeinschaft der Euro-Staaten unterstützt.
Europa ist ein Prozess und dies bedeutet auch, dass wir uns vor dem Hintergrund der aktuellen Probleme mancher Staaten weiterführende Gedanken über die Bewältigung dieser Probleme machen müssen. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat sich beispielsweise in einem Sondergutachten intensiv mit den Fragen eines Europäische Schuldentilgungspaktes auseinandergesetzt. Er verbindet die nationale Verantwortung für die Rückführung der Schulden mit der Solidarität bei der Sicherung stabiler Refinanzierungsbedingungen. Derartige Fragen dürfen wir nicht zum Tabu erklären.
In den letzten Jahren hat die Bundesregierung eine Ausweitung der Haftung für Schulden zu Lasten der deutschen Steuerzahler in Kauf genommen, weil sie grundlegende politische Weichenstellungen scheute. Nach vier Jahren Krisenpolitik der Regierung Merkel haften die europäischen Steuerzahler für eine Summe von 1.200 Milliarden Euro an Hilfskrediten. Hinzu kommen noch die beträchtlichen Risiken aus den Staatsanleihekäufen der EZB. Das Haftungsrisiko ist insbesondere für Deutschland immer weiter angestiegen.
Wir brauchen daher eine andere Krisenpolitik, die für eine grenzüberschreitende Wiederbelebung der europäischen Wirtschaft sorgt. Es ist in Deutschlands ureigenstem Interesse, dass es den Nachbarstaaten in Europa finanziell wieder besser geht und wir gemeinsame Lösungen finden.
Sparen geht am besten durch effizienten Einsatz von Steuergeldern. Sind Sie dafür oder dagegen, dass Behörden und Politiker, die nachweislich Steuergelder verschwendet haben, dafür auch bestraft werden sollen, etwa durch ein Bußgeld?
Als Politiker weiß ich, dass es sowohl bei politischen Entscheidungen wie bei staatlichen Projekten in den seltensten Fällen die eine Person, die eine Entscheidung gibt, an der man eine Haftung festmachen kann. Vorsätzliches Handeln zulasten der Steuerzahler erscheint mir eher eine Konstruktion als Realität zu sein. Zudem handeln Politiker aufgrund demokratischer Legitimation. Politische Entscheidungen werden durch die Wählerinnen und Wähler bewertet und korrigiert.
Darüber hinaus stellt das Strafgesetzbuch aber eine Reihe von Delikten von Amtsträgern unter Strafe, die ihre Amtsstellung missbrauchen. Dazu gehören etwa Veruntreuung, Bestechung, Bestechlichkeit im Amt oder Vorteilsgewährung. Wir wollen dies um die Bestechlichkeit von Abgeordneten ergänzen.
In Bezug auf Behörden haben wir bereits einen in Art. 34 GG formulierten Amtshaftungsanspruch.