Politik

Thomas Dörflinger (CDU/CSU)

Lesezeit: 2 min
16.09.2013 01:12
Thomas Dörflinger (CDU) ist Bundestagsabgeordneter. Er ist Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie Mitglied im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union. Außerdem ist er stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
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Welchen Weg soll die EU einschlagen: Mehr Abgabe von Souveränität an Brüssel oder Rückgabe von Souveränität an die Nationalstaaten, wie von den Briten gefordert?

Das ist nicht so einfach mit Entweder/Oder zu beantworten, zumal man in Rechnung stellen muss, dass die seinerzeitigen Äußerungen David Camerons natürlich auch eine innenpolitische Motivation hatten. Es gibt Politikbereiche, wo eine stärkere Integration nicht nur durchaus Sinn macht, sondern mir sogar dringend erforderlich erscheint. Das betrifft etwa den Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) incl. einer stärkeren Integration in der Verteidigungspolitik bis hin zur Beschaffung von Rüstungsgütern. Auch in Fragen der Rohstoffpolitik oder in der Außenwirtschaftspolitik wäre ein Mehr an Gemeinsamkeit wünschenswert, weil es in all diesen Bereichen um die Wettbewerbssituation Europas im Vergleich mit anderen Regionen der Welt geht. Wenn die Bedeutung Europas zahlenmäßig durch den Rückgang der Bevölkerung schwindet, muss die politische Integration in manchen Bereichen besser und intensiver werden.

Aber: Regelungswut wie bei der viel apostrophierten Gurkenkrümmung oder die unlängst präsentierten Vorschläge zum Service von Olivenöl in Gaststätten gehören nicht zur politischen Integration, sondern bewirken das Gegenteil. Dem ist dadurch Einhalt zu gebieten, indem die Zahl der Kommissare (und Zuständigkeiten) verringert wird; so braucht nicht jede Stelle zum Nachweis ihrer Existenzberechtigung Vorschläge zu erbringen. Auch die Zahl der demokratisch nicht legitimierten EU-Agenturen sollte reduziert oder vielleicht besser ganz abgeschafft werden. Auch von dort gelangen auf Umwegen immer wieder verzichtbare Ratschläge an die Öffentlichkeit.

Schließlich ist im europäischen Primärrecht die Zuständigkeit der KOM zu präzisieren. Wo keine Zuständigkeit besteht, besteht eine Nichtzuständigkeit (vgl. Montesqieu). Weder brauchen wir in Europa ein einheitliches Steuerrecht noch ein einheitliches Sozialrecht. Wir brauchen lediglich einheitliche Standards, der Rest ist in der nationalen oder subnationalen Zuständigkeit (Subsidiarität!) ganz gut aufgehoben.

Soll es eine gemeinsame Haftung für die Schulden geben, oder soll jeder Nationalstaat für seine eigenen Schulden haften?

Die No-bail-out-Regelung hat im EU-Recht eigentlich eine klare Vorgabe geliefert. Man darf allerdings sicher unterschiedlicher Auffassung darüber sein, ob die Politik der EZB dieser Maßgabe gerecht wird. Das gilt auch für die Politik der Rettungsschirme durch den ESM. Meine Haltung dokumentiert sich durch mein Abstimmungsverhalten im Deutschen Bundestag. Ich bin dezidiert der Auffassung, dass eine Vergemeinschaftung von Schulden nicht geben darf; ob sich dies in der gegenwärtigen Politik der EZB dokumentiert oder als Eurobonds daher kommt, ist dabei sekundär.

Sparen geht am besten durch effizienten Einsatz von Steuergeldern. Sind Sie dafür oder dagegen, dass Behörden und Politiker, die nachweislich Steuergelder verschwendet haben, dafür auch bestraft werden sollen, etwa durch ein Bußgeld?

Der Fragestellung wohnt ein gewisses Maß an Populismus inne. Das hört sich zunächst einmal gut an. Jeder soll für das gerade stehen, was er tut. Die Frage ist nur, ob das im konkreten Fall dann auch praktikabel ist. Ich glaube das nicht. Die Einführung einer wie auch immer gearteten Amtshaftung wird in der öffentlichen Verwaltung dazu führen, dass sich Entscheidungsprozesse deutlich verlangsamen und tendenziell all das nicht mehr entschieden wird, was möglicherweise entweder quantitativ oder qualitativ mit persönlichen Folgen behaftet sein könnte. Es ist auch fraglich, ob ein konkretes Fehlverhalten von Einzelnen oder Mehreren in der Verwaltung überhaupt rechtssicher nachgewiesen werden kann. Ähnlich stellt sich die Frage bei politischen Entscheidungen: Wer soll hier in Haftung genommen werden? Das Parlament, die Regierung, einzelne Parlamentsausschüsse oder einzelne Abgeordnete? Ich halte einen solchen Ansatz nicht für zielführend.


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