Politik

Parteien lehnen Strafen für Steuer-Verschwendung strikt ab

70 Prozent der Abgeordneten der im Bundestag vertretenen Parteien lehnen strengere Strafen für die Verschwendung von Steuergeldern ab. Es gäbe schon genug Kontrollen, außerdem könne man ohnehin nur schwer feststellen, wann etwas Verschwendung sei. Einzig die Linke ist für strengere Strafen. Wegen der Mehrheits-Meinung muss der Bürger jährlich Milliarden erwirtschaften, die die Parteien dann zum Fenster hinauswerfen.
21.09.2013 13:06
Lesezeit: 1 min

Im Wahlkampf haben sich die im Bundestag vertretenen Parteien wieder kräftig aus der Staatskasse bedient (hier). Sie sehen den Staat als ihr Eigentum an. Das Geschäftsmodell entspricht dem der griechischen Eliten (nicht des griechischen Volkes, das genau so hart arbeiten muss wie alle anderen unter das europäischen Schuldenjoch gespannten Völker): Andere sollen den Lebensstil der Politiker finanzieren. Eine reale Gegenleistung in Form von Arbeit gibt es nicht. Es werden keine Produkte erstellt und schon gar keine Gesetze, die den Willen des Volkes repräsentieren (mehr zu dieser wachsenden Distanz zwischen Volk und Parteien - hier).

Daher verwundert es auch nicht, dass die Parteien nicht gestört kontrolliert werden wollen, wenn sie Steuermittel ausgeben. Steuerverschwendung soll, so zeigt eine aktuelle DWN-Umfrage, nicht streng bestraft werden. 70 Prozent der Abgeordneten des Deutschen Bundestags lehnen Strafen bei Steuerverschwendung daher ab.

Drei Viertel aller befragten Abgeordneten des Deutschen Bundestags lehnen eine strengere Bestrafung bei nachweislicher Steuerverschwendung ab. Begründet wird das „Nein“ zur Bestrafung mit folgenden Argumenten: Die bereits vorhandenen Gesetze sind ausreichend, die Abwahl des Politikers das effizienteste Mittel der Bestrafung und eine straftrechtliche Verfolgung scheitert an der juristischen Definition des Begriffes Verschwendung.

98% der befragten SPD-Abgeordneten sprechen sich gegen die Bestrafung aus. Hauptargument hierbei ist, dass die vorhandenen Mittel zur Verhinderung bzw. Bestrafung der nachweislichen Steuerverschwendung ausreichend seien. Lesen Sie hierzu die Statements der Abgeordneten aus der SPD-Fraktion.

 

95% der befragten CDU-Politiker sind entweder gegen die Bestrafung der nachweislichen Steuerverschwendung oder beziehen keine Stellung dazu. Die Hauptargumente sind auch hier die be- reits ausreichenden vorhandenen Maß- nahmen zur Bestrafung sowie die Schwierigkeiten in der strafrechtlichen Verfolgung von „Verschwendung“. Es gibt aber 5%, die sich eindeutig für eine Bestrafung aussprechen. Lesen Sie hierzu die Statements der Abgeordneten aus der CDU/CSU-Fraktion.

Von den befragten FDP-Abgeordneten sprechen sich 80% gegen eine Bestrafung aus, aber immerhin 20% treten für eine Verantwortlichkeit der Politiker im Umgang mit Steuergeldern ein und fordern eine Bestrafung bei nachweislicher Steuerverschwendung. Lesen Sie hierzu die Statements der Abgeordneten aus der FDP-Fraktion.

 

Die befragten Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen sprechen sich einheitlich gegen die Bestrafung nachweislicher Steuerverschwendung aus. Lesen Sie hierzu die Statements der Abgeordneten aus der B90/Die Grünen-Fraktion.

 

 

Die Linke sind die einzige Partie, die klar das Prinzip der Haftung bei nachweislicher Verschwendung und Zweckentfremdung fordert. Lesen Sie hierzu die Statements der Abgeordneten aus der Die Linke-Fraktion.

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