Politik

Bundeswahlleiter: Es wird keine Wahlanfechtung geben

Der Bundeswahlleiter sagt, dass der Behörde keine irregulären Vorfälle bei der Bundestagswahl bekannt seien. Dem Wahlleiter liege nichts vor, was eine Wahlanfechtung rechtfertigen würde. Die Berichte über Unstimmigkeiten bei der Bundestagswahl mehren sich trotzdem - haben aber offenkundig Berlin noch nicht erreicht.
24.09.2013 17:31
Lesezeit: 2 min

Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Sind Ihnen im Zuge der Bundestagswahl Fälle von Unstimmigkeiten oder Wahlfälschung bekannt?

Pressesprecher Klaus Lötzsch: Uns ist nicht bekannt, dass etwas Relevantes vorgefallen wäre.

Deutsche Wirtschafts Nachrichten: In Hamburg spricht die CDU-Bürgerschafts-Fraktion von massiven Ungereimtheiten. Von 100.000 verschwundenen Brief-Stimmen ist hier die Rede. Von den über 300.000 beantragten Wahlscheinen für die Briefwahl sind nur etwas unter 200.000 bei der Auszählung berücksichtigt worden.

Klaus Lötzsch: Bei uns ist der Fall nicht bekannt.

Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Aber ist es nicht merkwürdig, dass die Leute Wahlscheine für die Briefwahl beantragen und dann diese scheinbar einfach nicht abschicken?

Klaus Lötzsch: Ich kann mir nicht vorstellen, dass in dieser Größenordnung Leute, die eine Briefwahl beantragt haben, nicht gewählt haben. Das würde mich sehr überraschen. Ich kann mir das überhaupt nicht vorstellen. Es kann zwar sein, dass einige sich doch kurzfristig entschieden haben, mit ihrem Wahlschein doch ins Wahllokal zu gehen, aber sicher nicht so viele.

Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Ein Bochumer Wahllokal hat zunächst 71 Prozent der Zweitstimmen für ungültig erklärt, später 1,89 Prozent. 

Klaus Lötzsch: Der Fall in Bochum ist mir nicht bekannt.

Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Wie beurteilen Sie es, dass 71 Prozent der Zweitstimmen zunächst für ungültig erklärt wurden?

Klaus Lötzsch: Das wäre ungewöhnlich hoch. Aber möglich ist alles, unmöglich ist es nicht. Schließlich wird die Ungültigkeit von dem Wahlvorstand vor Ort festgestellt. Vieles kann passieren. Ich weiß ja nicht, wo das Wahllokal ist, aber es könnte ja auch bei einem Studentenwohnheim gewesen sein und die Studenten haben vielleicht einen Flashmob gemacht.

Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Wann sind denn Stimmen ungültig?

Klaus Lötzsch: Wenn der Wählerwille nicht eindeutig erkennbar ist: Zwei Kreuze zum Beispiel oder wenn der Wahlzettel leer ist. Es kann auch sein, dass ein Kreuz durchgestrichen und ein anderes angekreuzt wurde, es aber nicht genau erkennbar ist, wo der Wähler tatsächlich sein Kreuz machen wollte. Und theoretisch kann ein Wahlzettel auch ungültig sein, wenn man ein Kreuz macht und etwas auf den Zettel schreibt.

Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Angenommen, ich mach ein eindeutiges Kreuz und schreib daneben noch irgendwas hin. Dann könnte die Stimme ungültig sein, obwohl klar ist, wen ich wähle.

Klaus Lötzsch: Ja, die Wahlordnung sagt explizit, dass jegliche schriftliche Bemerkungen nicht zulässig sind.

Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Also sind Ihrer Meinung nach die aufgezählten Fälle nicht ungewöhnlich?

Klaus Lötzsch: Bei einer Wahl mit über 64 Millionen Wählern gibt es immer irgendwo kleinere, manchmal vielleicht auch größere Pannen. Es wird sicher einzelne Fälle geben. Uns ist nichts Gravierendes zu Ohren gekommen. Also nichts, was eine Wahlanfechtung rechtfertigen würde.

Deutsche Wirtschafts Nachrichten: Was würde denn eine Wahlanfechtung rechtfertigen?

Klaus Lötzsch: Es steht jedem jederzeit frei, eine Wahl anzufechten, das Bundesverfassungsgericht entscheidet dann darüber. Aber es muss ein solcher Verstoß sein, dass das Wahlergebnis maßgeblich beeinflusst wird, also mandatsrelevant.

 

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