Gemischtes

EU verbietet Dänemark die Produktion von Zimtschnecken

Die Dänen fürchten um ihre traditionellen Zimtschnecken. Eine EU-Verordnung verbietet den Dänen die Verwendung von Cassia-Zimt aus Vietnam bei der Herstellung. Die Schweden waren cleverer: Sie haben ihre Zimtschnecke als „garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.)“ einstufen lassen - und umgehen so das Diktat aus Brüssel.
27.11.2013 02:18
Lesezeit: 1 min

Drei Monate lang führten Mitarbeiter der dänischen Lebensmittelbehörde Testeinkäufe durch. Die Beamten kontrollierten Kuchen, Müslis und eben Zimtschnecken aufgrund einer EU-Verordnung für Aromastoffe. Das Ergebnis: Von 35 Zimtschnecken überschritten 17 die Höchstgrenze für Cumarin. Die dänischen Bäcker verwenden mehr Cassia-Zimt, als es ihnen die EU erlaubt. Die Dänen fürchten nun die „Ausrottung“ ihrer geliebten Zimtschnecken, so der dänische Radiosender DR. Denn der Cumarin-Schnecke droht nun das Ende.

Cassia-Zimt kommt aus Vietnam und ist kein echter Zimt, obwohl er ähnlich schmeckt. Es ist ein eigenes Gewürz, welches Cumarin enthält. Cumarin steht im Verdacht, Leberschäden zu verursachen, so das Bundesinstitut für Risikoforschung. 2011 traten mit der EU-Verordnung neue europäische Höchstgehalte für Cumarin in Kraft.

Pech für die Dänen: Kanelbullar, die schwedische Version der Zimtschnecke, ist als „garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.)“ anerkannt und unterliegt so anderen Bestimmungen.

Neben den traditionellen Spezialitäten gibt es noch zwei weitere EU-weit geschützte Herkunftsbezeichnungen. Die „geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)“ garantiert, dass das Produkt in der Region nicht nur erzeugt, sondern auch verarbeitet und hergestellt wird, wie der Allgäuer Bergkäse oder die Lüneburger Heidschnucke.

Die „geschützt geografische Angabe (g.g.A.)“ erlaubt die Angabe der Region, wenn das Produkt dort tatsächlich erzeugt wird, wie etwa „Schwarzwälder Schinken“ oder die Kartoffelsorte „Bamberger Hörnla“.

Die reglementierten Herkunftsbezeichnungen sorgen des Öfteren für Streit: Sächsischen Bäckern wurde aufgrund der regionalen Kennzeichnung untersagt, „Schlesischen Streuselkuchen“ herzustellen. Polen hatte die regionale Bezeichnung als geschützten regionalen Begriff eintragen lassen. In Brüssel wurde wegen dem „Kuchenstreit“ bereits Klage eingereicht, berichtete der Focus.

Brüssel zeigt mit der Regulierung der Kanelsneglen, dass es tatsächlich wichtigere Themen gibt als die Euro-Krise.

Möglicherweise ist das Verbot des Gewürzes aus Vietnam allerdings auch eine Retour-Kutsche Brüssels für die kürzlich eingeführten, drakonischen Strafmaßnahmen der Vietnamesen gegen korrupte Banker (mehr dazu hier).

Die EU versteht sich schließlich als Hüterin westlicher Werte. Und da gehören die Banken und ihre Praktiken eindeutig dazu. Sie laufen bei Van Rompuy und Barroso unter „garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.)“ und sind daher umfassend geschützt.

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