Deutschland

Edathy nennt Vorgehen der Staatsanwaltschaft „ungeheuerlich“

Lesezeit: 1 min
15.02.2014 18:26
Der SPD-Politiker Edathy wirft der Staatsanwaltschaft vor, private Dinge über ihn öffentlich gemacht zu haben. Diese hatte am Freitag mitgeteilt, dass Edathy Fotos von nackten Jungen gekauft hatte, was in Deutschland nicht strafbar ist.

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Der SPD-Politiker Sebastian Edathy hat Spekulationen widersprochen, er sei von Informanten über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen des Kinderpornografie-Verdachts vorab in Kenntnis gesetzt worden. In einem Interview des Magazins Der Spiegel verwies er stattdessen auf Presseberichte Mitte November 2013 über ein Verfahren in Kanada, auf die er reagiert habe.

Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft in Hannover, die gegen ihn wegen des Verdachts des Besitzes von Kinderpornografie ermittelt, nannte Edathy ungeheuerlich. „Sie wirft mir ausdrücklich kein strafbares Verhalten vor, was sie aber nicht davon abhält, Details eines legalen Verhaltens zum Gegenstand einer Pressekonferenz zu machen.

Die Staatsanwaltschaft hatte am Freitag mitgeteilt (hier), Edathy habe nach Erkenntnissen der Behörde zwischen Oktober 2005 und Juni 2010 neun Mal im Onlineshop eines kanadischen Unternehmens insgesamt 31 Filme und Fotosets von unbekleideten Jungen zwischen neun und 14 Jahren bestellt. Dabei sei die „Strafbarkeitsschwelle noch knapp unterschritten“ worden.

„Da mir erinnerlich war, bei einer kanadischen Firma, um die es mutmaßlich ging, vor etlichen Jahren Material bezogen zu haben, das ich für eindeutig legal halte, habe ich einen Anwalt um Beratung gebeten“, sagte Edathy. Der Anwalt habe „präventiv mit verschiedenen Behörden im Bundesgebiet Kontakt aufgenommen, um für den Eventualfall vollständige Kooperationsbereitschaft anzubieten“.

Auch die Staatsanwaltschaft Hannover hatte darauf hingewiesen, dass am 13. November kanadische Behörden ihre Ermittlungen öffentlich gemacht hatten, über die auch in Deutschland berichtet wurde. Am 28. November habe ein Rechtsanwalt Edathys Kontakt mit der Staatsanwaltschaft gesucht.

Sein Bundestagsmandat habe er niedergelegt, da er seit längerer Zeit „Erschöpfungs-Symptome“ festgestellt habe, sagte Edathy. „Nachdem ich es zudem zwar nicht für wahrscheinlich hielt, es aber auch nicht auszuschließen vermochte, dass ungerechtfertigte Maßnahmen gegen mich eingeleitet werden könnten, bin ich zu dem Entschluss gelangt, das Mandat niederzulegen.“

Seinen Verzicht auf das Mandat erklärte Edathy am 7. Februar. Einen Tag zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Hannover nach eigenen Angaben einen Brief an die Bundestagsverwaltung auf den Weg gebracht mit der Ankündigung, dass sie Ermittlungen gegen Edathy einleiten werde. Der Brief soll erst am 12. Februar eingegangen sein.

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