Politik

Ungarn droht EU-Ausländern mit Enteignung

Ungarischer Boden soll in ungarischer Hand bleiben, fordert Staatschef Viktor Orban. Ein entsprechendes Bodengesetz tritt ab 1. Mai in Kraft. Ausländischen Bauern droht eine Enteignung ohne Entschädigung.
20.02.2014 00:07
Lesezeit: 1 min

Das Bodengesetz, welches ab 1. Mai in Kraft tritt, bedroht vor allem österreichische Bauern. Die Pachtverträge, die oft auf Lebenszeit abgeschlossen und im Voraus bezahlt werden, verlieren dann ihre Gültigkeit. Eine entschädigungslose Enteignung droht.

Eigentlich sollte das Gesetz erst im Jahr 2033 in Kraft treten, auf Druck der Jobbik-Partei gilt es bereits ab diesem Frühjahr.

Bis zur Wende 1994 war es legal, als Ausländer ungarischen Boden zu erwerben – danach nicht mehr. Durch die Pachtverträge wurde dieses Verbot umgangen, so das Argument der ungarischen Regierung. Die Verträge seien illegal und werden für nichtig erklärt.

Das heißt im Extremfall: Geld weg, Grund weg, Ernte weg.

Gespräche zwischen dem österreichischen Agrarminister Andrä Rupprechter und seinem ungarischen Kollegen bleiben bisher ergebnislos.

Rupprechter hat die Angelegenheit deswegen in die EU getragen. Der zuständige EU-Kommissar für Binnenmarkt Michel Barnier will das Bodengesetz überprüfen, sagt Rupprechter im ORF. Der Minister hofft, dass Ungarn keine Klage vorm Europäischen Gerichtshof riskieren will.

Bei dem Konflikt zwischen österreichischen Bauern und Ungarn geht es aber nicht nur um Nutzungsverträge: Ausländer, die Flächen in einem Nationalpark erworben haben, könnten ihren Boden verlieren. Denn vor eineinhalb Jahren hat Ungarn bereits ein Gesetz verabschiedet, mit dem die Eigentümer aufgefordert wurden, zu verkaufen. Wer dazu nicht bereit ist, soll enteignet werden. Die ersten Verfahren dazu laufen bereits, berichtet der Kurier.

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