Politik

EU-Bürger müssen in Deutschland Steuern zahlen, dürfen aber nicht wählen

Der Bremer Staatsgerichtshof hat einen der Konstruktionsfehler der EU bestätigt: EU-Ausländer, die in Deutschland leben, dürfen nicht an Landtagswahlen teilnehmen. Sie dürfen jedoch weiter in unbegrenztem Ausmaß Steuern zahlen. Diese Diskrepanz zeigt, wie absurd die EU aufgebaut ist.
24.03.2014 15:53
Lesezeit: 2 min

Meist sind jene Bürger die glühendsten Europäer, die ihr Heimatland verlassen, um in einem anderen EU-Staat zu arbeiten. Sie sind die nützlichsten Europäer auch im Sinne der EU, weil sie sich als jene Arbeitnehmer zur Verfügung stellen, deren Flexibilität die EU zu fordern nicht müde wird.

Auch die EU-Staaten freuen sich über jeden Neuankömmling. Zur Begrüßung erhält er die Erlaubnis, die Steuern in dem Land, in dem er arbeitet, in vollem Umfang entrichten darf. Eine Steuervergünstigung für Zuwanderer, etwa für die Eingewöhnungszeit oder Sprachkurse, gibt es nicht, wenn der EU-Bürger in einem Fulltime-Job (Arzt, Manager, Forscher etc.) einsteigt. Vergünstigungen gibt es nur für Einwanderer, die keine Arbeit haben: Ihnen muss der Staat dieselbe Sozialhilfe gewähren wie deutschen Staatsbürgern.

Der steuerpflichtigen Einwanderer, der der Verschwendungssucht der Regierung in seinem Gastland zusehen muss, kann jedoch mit seiner Stimme nicht mitentscheiden, wer in Deutschland die Macht im Staat haben soll. Diese Diskrepanz ist einer der zentralen Geburtsfehler der EU. Steuerpflicht und Wahlrecht sind zwei Seiten ein- und derselben Medaille. Es ist grotesk, dass dieses demokratische Grundprinzip in der EU nicht gilt.

Das rot-grün regierte Bremen ist nun mit seinem Vorhaben gescheitert, als erstes Bundesland ein Landtagswahlrecht für EU-Ausländer einzuführen. Der Bremer Staatsgerichtshof entschied in einem am Montag verkündeten Urteil, dass die geplante Ausweitung des Wahlrechts nicht verfassungsgemäß sei. Nach dem Grundgesetz sei das Wahlrecht prinzipiell an die deutsche Staatsangehörigkeit geknüpft. Die einzelnen Bundesländer dürften wegen des bundesstaatlichen "Homogenitätsgebots" davon nicht abweichen. Seit einer Grundgesetzänderung von 1992 könnten zwar Ausländer aus anderen EU-Staaten deutsche Kommunalparlamente mitwählen. Eine weitergehende Ausweitung des Ausländerwahlrechts stehe den Bundesländern aber nicht zu.

Die rot-grüne Koalition in Bremen hatte die Wahlrechtsreform bereits 2013 mit Unterstützung der Linksfraktion in erster Lesung beschlossen. Demnach sollten zugewanderte EU-Ausländer den Bremer Landtag mitwählen dürfen. Ferner war vorgesehen, dass sich Nicht-EU-Bürger an den Wahlen zu den Stadtteilbeiräten beteiligen könnten. Wegen verfassungsrechtlicher Zweifel legte das Parlament den Gesetzentwurf aber vor der endgültigen Verabschiedung dem Staatsgerichtshof zur Prüfung vor. Der stoppte jetzt die Gesetzgebung mit sechs zu einer Stimme.

Die unterlegene Richterin Ute Sacksofsky erklärte in einem Sondervotum, dass der Gerichtshof das "Homogenitätsgebot" zu streng ausgelegt habe. Die Bundesländer hätten durchaus eigene Spielräume.

Dem Gericht kann man keinen Vorwurf machen, es hat ja nur die Anwendung der Gesetze zu überprüfen.

Doch die europäischen Politiker sollten sich, statt über Milliarden für die Ukraine-Rettung zu schwadronieren, mit ihrer ureigenen Fehlkonstruktion beschäftigen. Auch wenn Technokraten, Kommissare und Schuldenregierungen es nicht gerne hören: Die Zugehörigkeit eines Menschen zu einer Gemeinschaft ist nicht nur eine Frage des Geldes. Der Bürger ist mehr als reiner Untertan. Er ist der Souverän, auch in der EU. Aber das hört man in Brüssel nun überhaupt nicht gerne.

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