Politik

Russland enteignet ukrainischen Oligarchen auf der Krim

Lesezeit: 1 min
04.09.2014 00:08
Der Staatsrat der russischen Republik Krim macht kurzen Prozess mit seinen ukrainischen Oligarchen. Der Besitz und das Vermögen des drittreichsten Mannes der Ukraine, der gleichzeitig Gouverneur von Dnipropetrowsk ist, wird vom Staat eingezogen. Das Vermögen des Oligarchen soll als Entschädigung von Kunden seiner Bank fließen.
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Der Staatsrat der Krim hat am Mittwoch entschieden, dass das gesamte Vermögen des Gouverneurs der Oblast Dnipropetrowsk, Igor Kolomojskyj, enteignet wird.

Kolomojskyj ist der drittreichste Mann der Ukraine. Er verfügt über ein Vermögen von 2,4 Milliarden Dollar und ist Mitbesitzer der Investorengruppe Privat, die wiederum die Privatbank besitzt, das größte ukrainische Geldhaus. Kolomoysky leitet die Bank, deren Assets Öl, Eisen- und Lebensmittelindustrie ausmachen. Weiterhin besitzt er Ländereien in den Küstengebieten der Krim und hat insgesamt 70 betriebliche Einrichtungen. Der 51-Jährige gilt auch als einer Hauptsponsoren der Udar-Partei von Vitali Klitschko.

Die Nachrichtenagentur ITAR-TASS zitiert den Präsidenten der Republik Krim, Sergej Aksjonow:

„Kolomojskyj ist einer der Oligarchen, der die militärischen Operationen im Südosten der Ukraine initiiert hat und finanziert. Unsere Landsleute werden getötet. Deshalb ist es unser moralisches Recht und unsere moralische Pflicht, diese staatliche Enteignung vorzunehmen.“

Nach Angaben des Krim-Präsidenten ist die Privatbank den Verpflichtungen gegenüber ihren Kunden nicht nachgekommen. „Wir haben versprochen, dass alle Schulden der Kunden, die nicht durch den Fonds für den Schutz von Bankkunden gedeckt werden können, auf Kosten des Gründers der Privatbank gehen werden“, so Aksjonow. Hinzu komme, dass die Kunden keinen Zugriff mehr auf ihre Einlagen hätten.

Der gesamte Besitz Kolomojskyjs soll bei offenen Ausschreibungen verkauft werden. Der Erlös soll in die Entschädigung der Privatbank-Kunden fließen. Denn diese können das Gesetz für die Erstattung der Bankeinlagen nicht in Anspruch nehmen.

 


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