Technologie

In Deutschland ist Beleidigung von Religionen Straf-Tatbestand

Lesezeit: 2 min
11.01.2015 02:45
Die zahlreichen politischen Solidaritäts-Adressen für Charlie Hebdo für die Aufrechterhaltung von Presse- und Meinungsfreiheit entsprechen nicht der Gesetzeslage: Beschimpfung von Religionen und Majestätsbeleidigung sind in Deutschland strafbar. Eine Petition fordert nun die Abschaffung der Paragrafen im Strafgesetzbuch.
In Deutschland ist Beleidigung von Religionen Straf-Tatbestand

Mehr zum Thema:  
Benachrichtigung über neue Artikel:  

Viele deutsche Politiker haben sich nach dem Anschlag auf Charlie Hebdo für den Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit eingesetzt. Diese müsse, so der Tenor, trotz der Gewalt durch Terroristen, bewahrt bleiben. Auch die Zeitungsverleger machen sich dafür stark.

Allerdings kann von Bewahrung keine Rede sein: Denn die deutsche Gesetzeslage sieht vor, dass die Beschimpfung von Religion und die Beleidigung des Bundespräsidenten oder von ausländischen Staatsoberhäuptern Straftaten sind.

Zu den Religionen sagt der § 166 StGB:

(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Zur „Verunglimpfung des Bundespräsidenten“ sagt der § 90 StGB:

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Bundespräsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) In minder schweren Fällen kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2), wenn nicht die Voraussetzungen des § 188 erfüllt sind.

(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, wenn die Tat eine Verleumdung (§ 187) ist oder wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.

(4) Die Tat wird nur mit Ermächtigung des Bundespräsidenten verfolgt.

Zur „Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten“ sagt der § 103 StGB:

(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Ist die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen, so ist § 200 anzuwenden. Den Antrag auf Bekanntgabe der Verurteilung kann auch der Staatsanwalt stellen.

Der Informatiker Bernd Paysan hat nun eine Online-Petition gestartet, um diese restriktiven Paragrafen zu streichen. Paysan sieht vor allem die Satire gefährdet, weil hier „die Starken vor den Schwachen geschützt“ würden.

In der Begründung zur Petition an den Bundestag heißt es:

„Neben der Kritik an den Religionen und ihren gewalttätigen Fanatikern muss auch die Kritik an den Mächtigen, also an unserem eigenen Staatsoberhaupt und den Staatsoberhäuptern anderer Länder, bei denen es sich auch immer wieder um Verbrecher gegen die Menschlichkeit handelt, die eigentlich nach Den Haag gehören, frei von jeder Sanktion sein. Jeder Vorwand, diese Kritik juristisch zu verfolgen, verletzt die Meinungsfreiheit. Macht muss mit Kritik leben können, und jetzt ist es Zeit, ein Zeichen zu setzen.

Es ist jedoch eher unwahrscheinlich, dass die Bundesregierung diese anachronistischen Regeln außer Kraft setzt. Eher ist zu erwarten, dass es weitere Einschränkungen geben wird. Bundesinnenminister Thomas de Maizière möchte, dass das Internet-Videoportal YouTube besonders anstößige Aufnahmen des Terroranschlags in Paris löschen solle. „Vieles kann man bei YouTube sehen. Und nicht alles, was jetzt irgendwie dort bisher eingestellt ist, sollte vielleicht dort bleiben.“


Mehr zum Thema:  

Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Die Edelmetallmärkte

Wegen der unkontrollierten Staats- und Unternehmensfinanzierung durch die Zentralbanken im Schatten der Corona-Krise sind derzeitig...

DWN
Politik
Politik DWN-Kommentar: Deutsche müssen über Abschiebungen diskutieren - mit aller Vorsicht
26.04.2024

Liebe Leserinnen und Leser, jede Woche gibt es ein Thema, das uns in der DWN-Redaktion besonders beschäftigt und das wir oft auch...

DWN
Politik
Politik Tourismus-Branche: „In Hotellerie und Gastgewerbe ist noch nichts wieder in Ordnung“
26.04.2024

Die deutsche Tourismus-Branche, also Hotellerie und Gastronomie, firmiert neuerdings unter dem neuen Sammelbegriff „Gastwelt“ - auch um...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Bürokratieabbau: Ministerin fordert mehr Widerstandsfähigkeit und Effizienz
26.04.2024

Rheinland-Pfalz ist ein mittelständisch geprägtes Land. Gerade kleinere Betriebe hadern mit zu viel bürokratischem Aufwand.

DWN
Politik
Politik Hybride Bedrohungen: Drohnen-Flüge und psychologische Kriegsführung
26.04.2024

Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius hat eindringlich vor hybriden Bedrohungen in Deutschland gewarnt. Gegen den Einsatz von...

DWN
Weltwirtschaft
Weltwirtschaft Gallup-Studie: Globale Führungsbewertung 2024 - wie Deutschland unter Großmächten abschneidet
26.04.2024

Die Gallup-Studie 2024 zeigt die Stabilität und Herausforderungen in der globalen Führungsbewertung für Länder wie USA, Deutschland,...

DWN
Politik
Politik Habeck kontert Kritiker: „Energiekrise gemeistert und Strompreise gesenkt“
26.04.2024

Nach Kritik an Atomausstieg: Habeck und Lemke bestätigen, die Energieversorgung sei gesichert und nukleare Sicherheit gewährleistet.

DWN
Technologie
Technologie Künstliche Intelligenz: Wie sich Deutschland im internationalen Rennen positioniert
26.04.2024

Die Deutsche Industrie macht Tempo bei der KI-Entwicklung. Das geht aus einer kürzlich veröffentlichten Analyse des Deutschen Patent- und...

DWN
Immobilien
Immobilien Commerzbank-Studie: Immobilienpreise könnten weiter fallen
26.04.2024

Deutsche Wohnimmobilien verlieren weiter an Wert. Die Commerzbank sieht ein Abwärtspotenzial von 5 bis 10 Prozent, abhängig von...