Im gesamten Land hat die französische Polizei im Rahmen von Anti-Terrorismus-Verfahren insgesamt 54 Personen festgenommen, berichtet Métro Montréal. Darunter befinden sich vier Minderjährige.
Gegen sie alle hat die französische Staatsanwaltschaft Gerichtsverfahren eingeleitet, berichtet Le Parisien. 37 Verfahren werden mit dem Vorwurf der Verherrlichung oder Verteidigung des Terrorismus und 17 weitere Verfahren mit dem Vorwurf der Terror-Drohung geführt, berichtet Le Figaro.
So war ein 34-jähriger Mann aus dem nordfranzösischen Department Haulchin in einen Autounfall verwickelt. Er sollte von der Verkehrs-Polizei abgeführt werden, berichtet die Zeitung L‘Express. Bei seiner Festnahme soll er nach Angaben des Staatsanwalts François Pérain Valenciennes die Polizei-Beamten verbal attackiert und gesagt haben: „Es sollte mehr von diesen Kouachi-Brüdern geben (…) Ich hoffe, dass es das nächste Mal sie trifft (…) Sie wären ein Glücksfall für Terroristen.“
Eine 14-Jährige aus Nantes soll zu Kontrolleuren in einer Straßenbahn gesagt haben: „Wir sind die Schwestern Coulibaly und werden unsere Kalaschnikows rausholen.“ Das Mädchen wurde wegen Verherrlichung des Terrorismus vor einen Jugendrichter geführt.
Die französische Polizei hat auch den umstrittenen Komiker Dieudonné M’bala M’bala festgenommen. Auch ihm wird Verherrlichung des Terrorismus vorgeworfen. Er hatte am Sonntag nach dem Gedenkmarsch auf Facebook geschrieben: „Was mich betrifft, ich fühle mich heute Abend wie Charlie Coulibaly.“
Der Geiselnehmer vom koscheren Supermarkt in Paris hieß Amedy Coulibaly. Dieudonné machte damit eine Anspielung auf den Spruch „Ich bin Charlie“, der nach den Attentaten von Paris von den Demonstranten skandiert wurde.
„Wir sind in einem Land der Meinungsfreiheit? Jedenfalls hat die Regierung dies heute Nachmittag unter Beweis gestellt“, witzelte der Anwalt von Dieudonné, David de Stefano. Die Festnahme des Komikers sei ein „richtiger Skandal“, zitiert die Zeitung Le Point den Anwalt.
Am Dienstag sagte Premier Manuel Valls bei einer Rede in der französischen Nationalversammlung, dass „die Justiz unerbittlich“ gegen „Hassprediger“ vorgehen müsse, berichtet TF 1.
Nach dem französischen Strafgesetzbuch (Code pénal) kann eine Person, die die Voraussetzungen des Tatbestands der Verherrlichung oder Verteidigung des Terrorismus erfüllt, zu fünf Jahren Gefängnis und 75.000 Euro bestraft werden. Doch eine Erhöhung der Strafe auf sieben Jahre Gefängnis und 100.000 Euro Geldstrafe ist ebenfalls möglich.
Währenddessen meldet France 24, dass seit den Attentaten von Paris über 50 Anschläge auf französische Moscheen durchgeführt wurden. Die Hintergründe sind unklar.