Politik

Bayern verlangt Grenzschließung zu Österreich

Lesezeit: 1 min
08.10.2015 12:38
Der bayrische Innenminister Joachim Herrmann fordert von der Bundesregierung die Schließung der Grenze zu Österreich. Ein Flüchtling, der sich in einem sicheren Drittstaat wie Österreich befinde, habe keinen Anspruch auf politisches Asyl in Deutschland, so Herrmann.
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Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat die Bundesregierung aufgefordert, die deutsche Grenze für Flüchtlinge aus sicheren Drittstaaten wie Österreich zu schließen. Der CSU-Politiker sagte am Donnerstag im SWR-Hörfunk, nach dem Grundgesetz habe jemand, der aus einem sicheren Land nach Deutschland komme, keinen Anspruch auf politisches Asyl.

Dies werde zurzeit durch die so genannte Dublin-Regelung in der EU überlagert, wonach Flüchtlinge aus sicheren Drittstaaten dorthin zurück ins Asylverfahren müssen. Wenn Dublin aber nicht funktioniere, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel sage, dann müsse man stattdessen eben deutsches Verfassungsrecht anwenden, sagte Herrmann. In der Süddeutschen Zeitung sagte Herrmann: „Sollte unser Nachbarland Österreich weiterhin das europäische Recht missachten, muss auch Deutschland prüfen, ob es Flüchtlinge nicht unmittelbar an der österreichischen Grenze zurückweist. Denn in Österreich waren die Flüchtlinge bereits sicher.“

Die bayerische Landesregierung will am Freitag in einer Sondersitzung über Notmaßnahmen zur Bewältigung des Flüchtlingsstroms beraten. Herrmann sagte im SWR, notfalls werde Bayern Flüchtlinge an andere Bundesländer weiterschicken: „Uns fragt an der österreichischen Grenze zurzeit auch keiner, ob wir zahlenmäßig darauf vorbereitet sind.“ Entsprechend könne auch kein anderes deutsches Land sagen, „wir haben aber heute oder morgen keinen Platz“. Zurzeit kämen täglich bis zu 7.000 Flüchtlinge über die österreichische Grenze nach Bayern. Das sei auf Dauer bei allem guten Willen nicht verkraftbar.

Auf die Frage, ob Bayern im Alleingang die Grenze zu Österreich für Flüchtlinge schließen würde, antwortete Herrmann: „Das ist Bundesrecht.“ Die Landesregierung werde aber eine klare Position dazu beziehen.

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