Politik

Es wird ernst: Erstmals Strafgebühr auf Guthaben für Klein-Sparer

In der Schweiz hat erstmals eine Bank Strafgebühren (Negativzinsen) für kleine Sparguthaben eingeführt. Dies ist ein Novum, weil die Banken bisher behauptet hatten, eine solche Gebühr sei für Kleinsparer nicht vorgesehen. Die logische Folge wäre ein Bargeld-Verbot, um die Gebühr auch durchzusetzen. Man kann davon ausgehen, dass der Fall in der Schweiz ein Testlauf ist.
16.10.2015 22:52
Lesezeit: 1 min

Die Alternative Bank Schweiz (ABS) führt im kommenden Jahr eine Strafgebühr für die Privatkunden ein. Dies sei nötig, weil das Institut wegen seiner strengen Investitionskriterien einen großen Barbetrag bei der Schweizerischen Nationalbank (SNB) halte, erklärte eine Sprecherin am Freitag. Medienberichten zufolge ist die ABS damit die erste Bank des Landes, die auch für kleinere Anleger diesen Schritt vollzieht. Die SNB hatte im Januar Negativzinsen auf Einlagen von Banken eingeführt, um den Zustrom von ausländischen Geldern in den Franken zu bremsen. Eine ganze Reihe von Geldhäusern haben die Gebühren an wohlhabendere Kunden weitergereicht.

Wie die Bank ihren Kunden in einem Brief mitteilte, gilt die Strafgebühr ab dem 1. Januar 2016. Die Gebühr beträgt auf allen Alltagskonten für den privaten Zahlungsverkehr 0,125 Prozent. Bei Einlagen von 100.000 Franken werden 0,75 Prozent fällig. Vereine müssen die Gebühr ab 500.000 Franken zahlen, Unternehmen ab einer Million Franken. Außerdem erhöht die Bank die Tarife für die Führung von Alltags- und Einlagekonten.

Schon seit einiger Zeit wird von Ökonomen die Strafgebühr gefordert. Die logische Folge wäre das Bargeld-Verbot, weil nur damit die Gebühr auch durchgesetzt werden kann. Die Bundesbank hat sich zuletzt strikt gegen ein Bargeld-Verbot ausgesprochen und lehnt offiziell auch Beschränkung ab. Ob sie diese Position wird halten können, ist eine andere Frage: Die EZB kann diese Entscheidung mit Mehrheit auch gegen die Bundesbank durchsetzen.

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