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Wegen Erdogan: Böhmermann sagt nächste ZDF-Sendung ab

Der Satiriker Jan Böhmermann hat sich mit dem ZDF auf die Absage seiner nächsten Sendung verständigt. Grund ist wohl die Hysterie um Böhmermanns Erdogan-Satire.
12.04.2016 16:56
Lesezeit: 2 min
Wegen Erdogan: Böhmermann sagt nächste ZDF-Sendung ab
Jan Böhmermann im ZDF. (Screenshot: Dailymotion)

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AFP berichtet:

Nach den heftigen Reaktionen auf seine umstrittene Satire über den türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdogan hat der ZDF-Moderator Jan Böhmermann seine nächste Sendung abgesagt. „Grund ist die massive Berichterstattung und der damit verbundene Fokus auf die Sendung und den Moderator,“ teilten Böhmermann und die Produktionsfirma btf GmbH am Dienstag auf der Facebook-Seite der Sendung mit.

Die Entscheidung, die für Donnerstag geplante Ausgabe des „Neo Magazin Royale“ ausfallen zu lassen, erfolgte den Angaben zufolge in Abstimmung mit dem ZDF. Der Sender erklärte dazu: „Wir respektieren die Entscheidung der Produktionsfirma und Jan Böhmermanns und haben Verständnis für deren Begründung.“

In dem Fall Böhmermann hatte der Satiriker den türkischen Präsidenten Erdogan vor knapp zwei Wochen in einem Gedicht, das er als „Schmähkritik“ angekündigt hatte, mit Worten unter der Gürtellinie angegriffen. Die Bundesregierung prüft derzeit ein Ersuchen der türkischen Regierung, den Moderator wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Eine Entscheidung wird in den nächsten Tagen erwartet.

Am Montag stellte Erdogan daneben auch persönlich Strafanzeige gegen Böhmermann wegen Beleidigung. Dieser Rechtsweg kann unabhängig von der Entscheidung der Bundesregierung beschritten werden. Mit dem Fall ist die Staatsanwaltschaft Mainz befasst.

Angesichts der Kritik an ihrer Haltung in der Affäre hob Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Dienstag die Bedeutung der Meinungs- und Kunstfreiheit in Deutschland hervor. Das Grundgesetz gelte unabhängig von mit der Türkei diskutierten politischen Themen, machte Merkel deutlich. Die Frage der Zusammenarbeit mit Ankara in der Flüchtlingskrise sei von der Kontroverse um die Böhmermann-Satire und dem Schutz der Meinungsfreiheit in Deutschland „völlig entkoppelt“.

Die Kanzlerin hatte Böhmermanns Gedicht in einem Telefonat mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu als „bewusst verletzend“ bezeichnet. Kritiker werfen ihr vor, beim Schutz der Meinungsfreiheit vor der türkischen Regierung einzuknicken, weil sie Ankara als Partner in der Flüchtlingskrise benötigt.

Merkel habe im Umgang mit Erdogan „eine klare Haltung vermissen lassen“, klagte der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz im SWR. „Das führt dann eben in so einem öffentlichen Diskurs zu zumindest dem bösen Anschein der Erpressbarkeit.“ Die politische Auseinandersetzung über das Erdogan-Gedicht sei „auf dem Weg zu einer Staatsaffäre“.

Der FDP-Vorsitzende Christian Lindner erklärte, Merkel habe Deutschland „bei der Bewältigung des Zustroms von Flüchtlingen von der Türkei abhängig gemacht“. Erdogan nutze seine Position als politischer Taktgeber nun aus.

„Nachdem er bereits Milliarden und Zugeständnisse beim EU-Beitritt regelrecht erpresst hat, hat er nun die deutsche Regierung bei der Bewertung unserer Grundrechte am Wickel.“

Der stellvertretende SPD-Vorsitzende Ralf Stegner rief die Bundeskanzlerin auf, dafür zu sorgen, dass das Strafbegehren der türkischen Regierung abgewiesen werde. Zugleich sprach er sich im Berliner „Tagesspiegel“

(Mittwochsausgabe) für eine Abschaffung von Paragraf 103 des Strafgesetzbuchs aus, der die Beleidigung ausländischer Staatschefs unter Strafe stellt.

„Majestätsbeleidigung sollte im 21. Jahrhundert nun wirklich kein Delikt mehr sein“, sagte Stegner. Ähnlich äußerte sich der Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter.

Der CDU-Außenpolitiker Karl-Georg Wellmann sprach sich dafür aus, dem Strafbegehren des türkischen Staates nachzugeben. „Wir haben, anders als in der Türkei, hierzulande eine Gewaltenteilung“, sagte er zu „Spiegel Online“. Es sei ausschließlich Sache der unabhängigen Justiz in Deutschland, darüber zu entscheiden, ob sich jemand strafbar gemacht habe.

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