Möglich wird das durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in St. Gallen, das der Bank in einem laufenden Amtshilfeverfahren Parteistellung einräumt. Das letzte Wort ist damit aber noch nicht gesprochen: Das Urteil kann vor dem Bundesgericht angefochten werden. Die Bank begrüßte den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, wie ein Sprecher am Donnerstag erklärte.
Die französischen Steuerbehörden hatten von ihren Schweizer Kollegen im Frühjahr die Herausgabe zehntausender Daten von UBS-Kunden mit Wohnsitz in Frankreich verlangt. Die Schweizer Steuerverwaltung hatte die Unterlagen dann von der UBS angefordert. Sie hat in Fällen wie diesen normalerweise nur eine passive Rolle und muss die Daten liefern. In diesem Fall machte das Gericht jedoch eine Ausnahme: Grund dafür ist zum einen der große Aufwand, der der Bank durch die Bereitstellung der Daten entsteht. "Weiter könnte durch die außergewöhnlich hohe Anzahl vom Amtshilfegesuch betroffener Kunden der Eindruck entstehen, die Bank habe den Kunden systematisch bei der Steuerhinterziehung geholfen", erklärte das Gericht. Das könne dem Ruf des Instituts schaden.
Zudem sei es möglich, dass die auf diesem Weg erlangten Kundendaten in anderen bereits laufenden Steuerverfahren in Frankreich gegen die UBS verwendet werden: Dabei werfen die französischen Behörden der Bank vor, reichen Franzosen geholfen zu haben, Geld vor dem Fiskus zu verstecken. UBS musste im Zuge dessen eine Kaution von 1,1 Milliarden Euro hinterlegen. Es ist einer der größten noch offenen Rechtsfälle für die UBS.