Am 1. Januar 2017 gab es in 22 der 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) nationale Mindestlöhne. Nur in Dänemark, Italien, Zypern, Österreich, Finnland und Schweden gibt es keine derartige Regelung. Das sind die Ergebnisse einer neuen Studie des Europäischen Statistikamtes.
Im Vergleich dazu lag der auf Bundesebene geltende Mindestlohn in den Vereinigten Staaten im Januar 2017 bei 1.192 Euro pro Monat.
In den betreffenden 22 Mitgliedstaaten reichen die Mindestlöhne von unter 300 Euro pro Monat in Bulgarien (235 Euro) sowie in Rumänien (275 Euro) bis knapp unter 2.000 Euro monatlich in Luxemburg (1.999). Anders ausgedrückt ist der höchste Mindestlohn in der EU etwa 9-mal so hoch.
Die Unterschiede zwischen den Mindestlöhnen in den Mitgliedstaaten der EU sind jedoch erheblich geringer, wenn Preisniveauunterschiede beseitigt werden: Die Mindestlöhne in den Mitgliedstaaten mit relativ niedrigeren Preisniveaus werden vergleichsweise höher, wenn sie in Kaufkraftstandards (KKS) ausgedrückt werden. Umgekehrt werden die Mindestlöhne in den Mitgliedstaaten mit höheren Preisen dann relativ gesehen niedriger.
Mindestlöhne können auch in Relation zu einer anderen Größe gemessen werden, nämlich als prozentualer Anteil an den monatlichen Bruttomedianverdiensten. Im Jahr 2014 lagen in nur drei der betreffenden Mitgliedstaaten die Mindestlöhne über 60 Prozent der monatlichen Bruttomedianverdienste: in Portugal (64 Prozent), Frankreich und Slowenien (je 62 Prozent). In sieben Mitgliedstaaten waren die Mindestlöhne dagegen weniger als halb so hoch wie die Medianverdienste.
Der in Euro ausgedrückte Mindestlohn war im Jahr 2017 in jedem Mitgliedstaat, in dem es einen nationalen Mindestlohn gibt, höher als im Jahr 2008. Einzige Ausnahme war Griechenland, wo er um 14 Prozent fiel. Zwischen 2008 und 2017 haben sich die Mindestlöhne in Bulgarien und Rumänien verdoppelt. Zudem verzeichneten auch die Slowakei (+80 Prozent) sowie die drei baltischen EU-Mitgliedstaaten ebenfalls deutliche Zuwächse.