Politik

Niederlande verweigern türkischem Außenminister Landeerlaubnis

Die Niederlande haben dem türkischen Außenminister Mevlüt Cavusoglu die Einreise zu einem Werbeauftritt für das Präsidialsystem in der Türkei verwehrt. Sein Flugzeug erhielt keine Landeerlaubnis.
11.03.2017 16:56
Lesezeit: 2 min

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Grund für die Verweigerung der Landeerlaubnis sei, dass die türkischen Behörden öffentlich Sanktionen angedroht hätten, sollte Cavusoglu nicht in den Niederlanden auftreten dürfen, teilte die niederländische Regierung am Samstag mit. Türkische Politiker werben bei ihren Landsleuten, die in Westeuropa leben, für die Annahme der Verfassungsänderung, mit der am 16. April die Macht Erdogans ausgeweitet werden soll. In mehreren Staaten wurden solche Werbeauftritte abgesagt, vor allem unter Hinweis auf Sicherheitsbedenken. Der niederländische Außenminister Bert Koenders hatte einen Auftritt seines türkischen Kollegen in den Niederlanden am Donnerstag als unerwünscht bezeichnet.

Dennoch beharrte die Regierung in Ankara auf dem Auftritt. "Ich fahre heute nach Rotterdam", sagte Cavusoglu am Samstagmorgen in einem Interview mit dem Fernsehsender CNN-Türk. Sollten die niederländischen Behörden seinen Besuch behindern, werde die Türkei "schwere Strafmaßnahmen" gegen die Niederlande verhängen. Die Maschine Cavusoglus war allerdings noch nicht gestartet, als das Einreiseverbot ausgesprochen wurde. In den Niederlanden leben rund 400.000 Menschen türkischer Abstammung.

Auch Erdogan drohte bei einer Veranstaltung in Istanbul mit Vergeltung. Das Einreiseverbot für Cavusoglu sei ein "Relikt" des Nationalsozialismus, sagte der türkische Präsident. Er drohte mit Landeverboten für niederländische Flugzeuge in der Türkei. "Sie sind Faschisten", sagte Erdogan. "Hindert unseren Außenminister am Fliegen soviel Ihr wollt, aber von nun an werden wir sehen, wie Eure Flüge in der Türkei landen!" Er warf den Niederlanden vor, dass sie "Terroristen unterstützen".

Wiederholt äußerten Erdogan und andere türkische Politiker in den vergangenen Wochen den Vorwurf, gegen sie würden Nazi-Methoden eingesetzt. Nach der Verkündung des Einreiseverbots für Cavusoglu bestellte die türkische Regierung den Geschäftsträger der niederländischen Botschaft ein.

Der niederländische Ministerpräsident Mark Rutte hat Nazi-Vorwürfe des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan gegen seine Regierung als "verrückt" und "unangebracht" zurückgewiesen. Rutte sagte am Samstag am Rande einer Wahlkampfveranstaltung in Breda vor Journalisten, er verstehe, dass die türkische Regierung über das von den Niederlanden ausgesprochene Einreiseverbot für ihren Außenminister Mevlüt Cavusoglu erzürnt sei. Dennoch seien Erdogans Äußerungen "unangebracht".

In Deutschland hatten in den vergangenen Tagen Kommunalbehörden mehrfach Wahlkampfauftritte von türkischen Ministern abgesagt. Erdogan warf auch Deutschland deswegen Nazi-Methoden vor. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte dazu am Donnerstag im Bundestag: "Diese Vergleiche der Bundesrepublik Deutschland mit dem Nationalsozialismus müssen aufhören." Sie nannte die unter anderem von Erdogan gezogenen Vergleiche "traurig und deprimierend" und "so deplatziert, dass man es nicht ernsthaft kommentieren kann".

Das Bundesverfassungsgericht verwies in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss darauf, dass sich ausländische Regierungspolitiker in Deutschland zumindest in amtlicher Funktion nicht auf das Einreise- und Rederecht berufen könnten. Schon die Genehmigung zur Einreise in Deutschland falle in die Zuständigkeit der Bundesregierung.

In der Schweiz und in Österreich wurden am Freitag kurzfristig Auftritte türkischer Politiker abgesagt, die dort ebenfalls für die Einführung des Präsidialsystems in der Türkei werben wollten.

Die Leitung der türkischen Regierung soll nach der Annahme der Verfassungsänderung auf den Präsidenten übertragen werden, der bisher eine vorwiegend repräsentative Funktion hatte. So soll er die Minister ernennen und entlassen können. Das Amt des Ministerpräsidenten soll abgeschafft werden. Künftig soll der Staatschef Dekrete mit Gesetzeskraft erlassen und im Fall eines Aufstands oder einer Bedrohung der Einheit der Nation den Ausnahmezustand verhängen können.

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