Die Bundesregierung hat sich allen Ernstes dem Vorschlag von Bundesjustizminister Heiko Maas angeschlossen und will die sozialen Netzwerke zur Löschung von „strafbaren Falschnachrichten“ verpflichten. Eine Truppe von privaten Zensoren wird demnach das Internet durchforsten und „Falschnachrichten“ als solche kennzeichnen. Facebook, Twitter und Google sind dann verpflichtet, diese „Falschnachrichten“ zu löschen. Weil es für die Konzerne sehr riskant ist, gemeldete „Falschnachrichten“ nicht zu löschen, werden auch Nachrichten verschwinden, von denen die Netzwerke annehmen, dass sie Ärger machen können. Betroffene Medien haben keine Möglichkeit, sich zu verteidigen oder zu rechtfertigen. Die private Meinungsjustiz erfolgt nach dem völligen Gutdünken der Zensoren.
Der Internetverband eco warnte daher vor einer "Löschkultur des vorauseilenden Gehorsams". Im Zweifel werde mehr gelöscht, als notwendig wäre. Der Branchenverband Bitkom sagte, im Hauruck-Verfahren werde ein handwerklich schlechtes Gesetz beschlossen, dass mehr Schaden als Nutzen erzeuge. Ob es sich bei einer Äußerung um Beleidigung, Verleumdung oder eine sonstige strafrechtlich relevante Aussage handele, sei mit wenigen Ausnahmen nicht in kurzer Zeit zu klären. "Angesichts der kurzen Fristen und der hohen Bußgeld-Androhungen werden sich die Anbieter gezwungen sehen, in Zweifelsfällen vorsorglich eine Äußerung zu löschen", sagte Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Die hätte gravierende Auswirkungen auf die freie Rede im Netz. Der DJV erklärte, die Meinungsfreiheit habe existenzielle Bedeutung für die Demokratie. Die journalistische Verantwortung für Inhalte könne nicht an Plattformbetreiber delegiert werden. Auch seien die Fristen zur Löschung zu kurz.
Damit werden sich die wirtschaftlichen Möglichkeiten von Medien dramatisch reduzieren, die, anders als die von den Parteien kontrollierten Medien, nicht auf das Privileg einer Zwangsabgabe zurückgreifen können. Die meisten Medien spüren schon heute die Folgen der Marktmacht von Facebook und Google.
Selbst wenn das Gesetz nicht kommt - was aus verfassungsrechtlicher Sicht zu erwarten ist - so bewirkt bereits der Beschluss der Bundesregierung eine weitreichende Einschüchterung.
Der Präsident des Bundesverbands der Zeitschriftenverleger (VDZ), Stephan Holthoff-Pförtner, sagte zu den weitreichenden Folgen der neuen Gesetzgebung:
"Private Unternehmen sollen unter Androhung einer Geldbuße von bis zu 50 Millionen Euro innerhalb einer Woche alle strafrechtswidrigen Äußerungen entfernen, alle offenkundig strafrechtswidrigen Äußerungen sogar innerhalb von 24 Stunden. Das läuft auf die staatliche Einsetzung privater Meinungspolizei hinaus. Ein privates Unternehmen ist aber nicht in der Lage, die Wahrheit oder Unwahrheit kritischer Behauptungen über Politiker, Sportler, Unternehmer oder wen auch immer zu überprüfen. Es hat dafür weder die Ressourcen noch die nötigen Ermittlungsrechte. Plattformen bleibt angesichts solcher Bußgelddrohungen keine andere Wahl als im Zweifel zu löschen. Das halte ich für eine große Gefahr."
Die DWN werden sich diesem Meinungsdiktat nicht unterwerfen. Schon jetzt beobachten wir, dass wir durch Denunziationen erheblichen Schaden erlitten haben. Gegen solche Denunziationen gehen wir prinzipiell juristisch vor. Wenn jedoch ein Gesetz quasi zur Denunziation auffordert, sind unsere Möglichkeiten begrenzt. Wir haben daher in den vergangenen Wochen begonnen, uns von Facebook zurückzuziehen. Dadurch sind uns Werbeerlöse in signifikanter Größenordnung entgangen - was ja das Ziel der Denunzianten gewesen ist.
Für PR, Gefälligkeitsartikel oder politische Hofberichterstattung stehen wir aber nicht zur Verfügung. Wir folgen streng der journalistischen Distanz, wie sie der Unternehmenskultur unserer Eigentümer, des Bonnier-Verlages, entspricht und in unserem Impressum veröffentlicht ist.
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