Finanzen

Deutsche Renten-Versicherung muss erstmals Strafzinsen an EZB zahlen

Die von der EZB verordneten Negativzinsen haben dazu geführt, dass die Rücklagen der Rentenversicherung erstmals sinken.
16.11.2017 17:07
Lesezeit: 2 min

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Die von der Europäischen Zentralbank erhobenen Negativzinsen auf Einlagen von Geschäftsbanken haben erstmals dazu geführt, dass die Deutsche Renten-Versicherung im laufenden Jahr Strafzinsen an die EZB zahlen muss. Wie aus dem Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung für das Jahr 2016 hervorgeht, rechnet die Behörde mit fälligen Verlusten in Höhe von etwa 10 Millionen Euro. Im kommenden Jahr wird sich der Verlust bei den Erträgen den Berechnungen zufolge sogar auf etwa 50 Millionen Euro ausweiten.

Derzeit verfügt die Renten-Versicherung, welche die Beiträge der gesetzlich Versicherten verwaltet, über eine Reserve von etwa 33 Milliarden Euro.

Problematisch ist, dass die finanziellen Reserven der Renten-Versicherung künftig weiter abschmelzen dürften, solange die EZB an ihrer expansiven Geldpolitik festhält. Zu dieser gehören nicht nur die im Jahr 2014 eingeführten Negativzinsen, sondern auch Leitzinsen von null Prozent, welche dazu geführt haben, dass das allgemeine Zinsniveau gesunken ist. Dies hat wiederum dazu geführt, dass die Bürger keine Zinserträge mehr auf ihre Ersparnisse erhalten und durch die fortlaufende Geldentwertung faktisch Vermögenseinbußen hinnehmen müssen.

Der Trend zeigt eindeutig nach unten. Im Jahr 2008 – beim Ausbruch der letzten Finanzkrise – beliefen sich die Erträge der Rentenversicherung noch auf 759 Millionen Euro, wie die Welt berichtet. In den vergangenen 10 Jahren zusammengenommen immerhin noch auf insgesamt rund 2,2 Milliarden Euro. Nun kam es erstmals zu einem Verlust, welcher sich ausweiten dürfte.

Im vergangenen Jahr musste erstmals auch der Gesundheitsfonds, der die Beiträge für die Krankenkassen sammelt und an sie verteilt, Strafzinsen an die EZB über seine kontoführenden Banken entrichten.

Die Wirkung der Negativzinsen entfaltet sich ausgerechnet zu einer Zeit, in der das gesamte Rentensystem der Bundesrepublik aufgrund der demografischen Schieflage von Jahr zu Jahr immer stärker in ein finanzielles Ungleichgewicht geraten wird. In den kommenden Jahren werden die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen und die Statik des auf Umlagefinanzierung gestützten gesetzlichen Rentensystems erschüttern.

Künftige Regierungen werden darauf unter anderem mit Steigerungen bei den Rentenbeiträgen reagieren müssen. Der Bundesregierung zufolge könnten die Beiträge bis zum Jahr 2022 stabil bleiben, müssen dann aber angehoben werden. Derzeit liegt der Beitrag bei 18,7 Prozent, im Jahr 2024 könnte er bereits bei 19,8 und im Jahr 2030 bei etwa 21,6 Prozent liegen.

Das Rentenniveau – die Höhe der Rente gemessen am Einkommen – hingegen dürfte in den kommenden Jahren deutlich sinken. „Das Sicherungsniveau vor Steuern, das die Relation von Renten zu Löhnen zum Ausdruck bringt, beträgt derzeit rund 48 Prozent und sinkt nach dem Jahr 2024 unter 47 Prozent bis auf 44,5 Prozent im Jahr 2030“, heißt es in dem Bericht.

Die Bundesregierung schreibt in dem Bericht zudem, dass die gesetzliche Rente in Zukunft alleine nicht mehr reichen wird, um den Lebensstandard des Berufslebens zu erhalten. „Der Rückgang des Sicherungsniveaus vor Steuern macht deutlich, dass die gesetzliche Rente zukünftig alleine nicht ausreichen wird, um den Lebensstandard des Erwerbslebens im Alter fortzuführen. In Zukunft wird der erworbene Lebensstandard nur erhalten bleiben, wenn die finanziellen Spielräume des Alterseinkünftegesetzes und die staatliche Förderung genutzt werden, um eine zusätzliche Vorsorge aufzubauen. Zentrale Säule der Altersversorgung wird aber auch weiterhin die gesetzliche Rente bleiben.“

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