Die Einreise-Beschränkungen von US-Präsident Donald Trump können vollumfänglich in Kraft treten – allerdings nur vorläufig. Das Oberste Gericht der USA bestätigte am Montag die Gültigkeit der Verordnung, ohne eine Begründung zu nennen.
Die Entscheidung erging mit sieben gegen zwei Stimmen im Richterkollegium, wie der Supreme Court in Washington mitteilte. Allerdings gilt sie nur, bis untergeordnete Instanzen in derzeit laufenden Berufungsverfahren zu einer Entscheidung über die Verordnung gelangt sind.
Trump begründet die Einreiserestriktionen vorwiegend mit dem Schutz vor Terrorgefahren. Die inzwischen dritte Fassung seiner Verordnung hatte er Ende September erlassen. Sie enthält Einreise-Beschränkungen für Bürger der Staaten Iran, Jemen, Libyen, Somalia, Syrien und Tschad. Außerdem wird allen Staatsbürgern von Nordkorea und Regierungsvertretern aus Venezuela die Einreise in die USA untersagt.
Die Regelungen sollten am 18. Oktober in Kraft treten, wurden aber am Tag davor von Bundesrichtern in den Bundesstaaten Hawaii und Maryland großteils außer Kraft ersetzt. Ihre einstweiligen Verfügungen begründeten die Richter damit, dass die Anordnung eine Diskriminierung "aufgrund der Nationalität" bedeute. Es sei damit wahrscheinlich verfassungswidrig. Dagegen ging die Regierung in Berufung.
Einen Etappenerfolg errang die Regierung dann im November vor einem Bundesberufungsgericht in San Francisco, welches das Dekret in Teilen bestätigte. Allerdings sind derzeit noch zwei weitere Berufungsverfahren anhängig. Gerichte in San Francisco sowie in Richmond im Bundesstaat Virginia wollen sich noch diese Woche damit befassen.
Gegen die anstehenden Gerichtsentscheidungen sind allerdings neue Berufungsanträge zu erwarten, sodass der Streit voraussichtlich erneut beim Supreme Court landen wird.
Der erbitterte Rechtsstreit um Trumps Einreise-Beschränkungen dauert seit Januar an. Die beiden früheren Versionen seines Erlasses enthielten noch schärfere Restriktionen und bezogen sich ausschließlich auf muslimische Länder.
Allerdings waren die früheren Restriktionen zeitlich befristet, während die Regelungen des jüngsten Erlasses unbefristet gelten. Die Regierung betonte jedoch, dass die Lockerung oder Aufhebung der Restriktionen möglich sei, wenn die betroffenen Staaten mit den US-Behörden ausreichend bei der Überprüfung von Reisewilligen kooperierten.