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Im Streit um die Flüchtlingsaufnahme lässt die EU-Kommission nicht locker: Sie verklagte am Donnerstag Ungarn, Polen und Tschechien vor dem Europäischen Gerichtshof. Damit erhöhte sie auch den Druck auf die Länder bei der feststeckenden Reform des europäischen Asylsystems. Denn hier soll es einen dauerhaften Krisenmechanismus zur Umverteilung von Asylbewerbern innerhalb der EU geben.
Die EU-Innenminister hatten im September 2015 gegen den Widerstand osteuropäischer Staaten die Umverteilung von 120.000 Asylbewerbern beschlossen. Sie sollten bis September 2017 nach einem Quotensystem von Italien und Griechenland in andere Mitgliedstaaten gebracht werden.
Ungarn und Polen haben bis heute noch keinen Flüchtling auf Grundlage des Umverteilungsbeschlusses aufgenommen, Tschechien lediglich zwölf. Trotz Auslaufen des Programms gilt die Pflicht zur Aufnahme laut Kommission für Flüchtlinge weiter, die bis September in Italien und Griechenland angekommen sind.
Es gebe jedoch keine Hinweise darauf, dass die drei Mitgliedstaaten Asylbewerber aufnehmen wollten, erklärte die Kommission zu der Klage. Gerichtsverfahren beim Europäischen Gerichtshof können zu Zwangsgeldern oder einmaligen Geldstrafen für die betroffenen Staaten führen.
EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos zeigte sich aber weiter zum Dialog bereit. „Ich glaube, dass es noch Raum und Zeit für einen Kurswechsel gibt“, sagte er beim Treffen der EU-Innenminister in Brüssel. „Wenn sie es tun, werden wir das stoppen.“
„Nichts wird geändert“, sagte hingegen der polnische Außenminister Witold Waszczykowski laut Nachrichtenagentur PAP. Sein Land lehne die vor zwei Jahren getroffene Entscheidung der EU-Innenminister weiter ab. Ungarns Außenminister Peter Szijjarto sagte im Europaparlament: „Kein Druck wird uns dazu bringen, in der Migrationspolitik nachzugeben.“
Tschechiens neuer Regierungschef Andrej Babis bezeichnete Verteilungsquoten als „Unsinn, der die Popularität rechtsextremer Parteien in Europa stärkt“. Vor seinem ersten EU-Gipfel kommende Woche kündigte er an, er wolle „mit der EU darüber verhandeln, die Klage zurückzuziehen“.
Ungarn war im September zusammen mit der Slowakei mit einer Klage gegen die Umverteilung vor dem Europäischen Gerichtshof gescheitert. Die Gegenklage der Kommission dürfte auch ein Zeichen an die Osteuropäer sein, dass Brüssel bei der anstehenden Asylreform weiter auf eine automatische Umverteilung setzt, wenn Ankunftsländer im Süden Europas überlastet sind.