In den kommenden Wochen wird die Kryptobörse Coinbase die Steuernummern, Namen, Geburtsdaten, Adressen sowie die Transaktionsverläufe von tausenden Kunden der Jahre 2013 bis 2015 an die US-amerikanische Steuerbehörde IRS übergeben. Die in San Francisco ansässige Bitcoinbörse muss einem entsprechenden Gerichtsbeschluss Folge leisten.
„Nach einem langen Prozess hat das Gericht einen Beschluss erlassen, der einen erheblichen Teilerfolg für Coinbase und seine Kunde darstellt“, schreibt die Bitcoinbörse an ihre Kunden. „Der Beschluss fordert, dass Coinbase nur begrenzte Kategorien von Informationen über die Konten von rund 13.000 Kunden bereitstellt.“
Bitcoin-Größe Andreas Antonopoulos twitterte am Freitag. „Wurde heute von Coinbase darüber informiert, dass mein Account eines der 13.000 ist, die sie per Gerichtsbeschluss an den IRS übergeben müssen.“ Er sei darüber aber nicht überrascht und habe zudem die fälligen Steuern gezahlt.
Bereits im Juli 2017 hatte die US-Steuerbehörde von Coinbase die Herausgabe umfangreicher Daten von rund 500.000 Kunden gefordert. Die Bitcoinbörse klagte gegen diese Forderung. Damit wollte Coinbase nicht nur die eigenen Kunden gegen staatliche Überwachung schützen, sondern die gesamte Kryptobranche.
Im Rahmen des Streits zwischen Coinbase und den US-Behörden wurde deutlich, dass sich die allermeisten Bitcoin-Käufer in keiner Weise mit dem Steuerproblem befasst haben. In den Anfangsjahren von Bitcoin zeigte der IRS auch wenig Interesse an Bitcoin und brauchte Zeit, um eine Steuerregelung festzulegen.
In den USA werden Kryptowährungen steuerlich nicht als Währung angesehen, sondern als Vermögen betrachtet. Doch die vom IRS veröffentlichten Regeln zur Besteuerung von Kryptowährungen sind für den Laien kaum verständlich. Daher empfiehlt Coinbase seinen Kunden, bei Fragen umgehend einen Anwalt zu Rate zu ziehen.
Die meisten deutschen Bitcoin-Käufer haben keine derartigen Probleme mit der Steuer. Denn hierzulande sind Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen (wie bei Gold) zu 100 Prozent steuerfrei, wenn zwischen dem Kauf und dem Verkauf mehr als ein Jahr liegt. Nur wer kurzfristig handelt, muss Einkommensteuer auf den Gewinn zahlen.