Millionen Dieselauto-Fahrer können voraussichtlich bald nicht mehr unbegrenzt in Städten mit hoher Luftbelastung fahren.
Das Bundesverwaltungsgericht hält Diesel-Fahrverbote in Städten nach geltendem Recht für grundsätzlich zulässig. Die beklagten Städte Düsseldorf und Stuttgart müssten aber ihre Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit prüfen, urteilte das Gericht in Leipzig am Dienstag. Revisionen gegen Urteile der Vorinstanzen wurden zurückgewiesen.
Das Urteil sieht zudem Übergangsfristen und eine phasenweise Einführung von Fahrverboten vor. In Stuttgart seien Fahrverbote nicht vor dem 1. September 2018 möglich. Außerdem solle es Ausnahmeregelungen etwa für Handwerker geben. Es gebe aber keine finanzielle Ausgleichspflicht. «Gewisse Wertverluste sind hinzunehmen», sagte der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher. Die zuständigen Landesbehörden hätten es in der Hand, einen «Flickenteppich» zu verhindern.
Die Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf hatten entschieden, Luftreinhaltepläne müssten verschärft werden - dabei seien auch Fahrverbote in Betracht zu ziehen. Die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen argumentierten dagegen, es brauche eine neue bundesweite Rechtsgrundlage. Diese Auffassung wiesen die Richter in Leipzig nun zurück.
Seit Jahren werden in vielen Städten Luftverschmutzungs-Grenzwerte nicht eingehalten. Dabei geht es um Stickoxide, die unter anderem Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen auslösen oder verschlimmern können. Der Verkehr, darunter vor allem Dieselautos, macht in Städten nach Angaben des Umweltbundesamts mehr als 60 Prozent der Belastung aus. Für die Einhaltung von Grenzwerten, die seit 2010 gelten, laufen seit Jahren Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Auch die Verfahren in Düsseldorf und Stuttgart gingen auf DUH-Klagen zurück.
Deutschland hat wegen der Luftverschmutzung in Städten auch Ärger mit der EU. Die EU-Kommission hatte die bisherigen Anstrengungen für bessere Luft als nicht ausreicheichend kritisiert und die schnellstmögliche Einhaltung der Grenzwerte gefordert - andernfalls droht eine Klage gegen Deutschland beim EuGH.
Das Stuttgarter Gericht hatte Fahrverbote für Dieselautos dabei als «effektivste» Maßnahme bezeichnet. Das Düsseldorfer Gericht urteilte, Fahrverbote müssten «ernstlich geprüft» werden. Die Bundesländer wiederum argumentieren, es gebe Rechtsunsicherheiten, und es fehle eine bundesweit einheitliche Regelung.
Am Wochenende war bekannt geworden, dass die Bundesregierung noch in diesem Jahr über die Straßenverkehrsordnung eine neue Rechtsgrundlage für Kommunen schaffen will, um Fahrverbote für einzelne Straßen zu erlassen. Die Städte fordern stattdessen eine bundesweit einheitliche Regelung wie eine «blaue Plakette» für relativ saubere Autos, mit der Fahrverbote sich auch einfacher kontrollieren ließen. Die Bundesregierung lehnt die Einführung einer solchen Plakette bisher ab.
Der Ausblick auf kostspieligen Nachrüstungen von Diesel-Fahrzeugen hat am Dienstag die Autowerte belastet. Die Aktien von Volkswagen weiteten ihre Verluste aus und fielen um 1,6 Prozent auf 162,82 Euro. Daimler und BMW verloren 0,3 beziehungsweise 0,5 Prozent.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund bezeichnet es als "Irrglauben", mit der Bestätigung von Fahrverboten für Dieselfahrzeuge durch das Bundesverwaltungsgericht sei eine Lösung des Schadstoffproblems gefunden. Es sei ein falscher Eindruck, dass sich mit möglichst viel Regulierung und Verboten die Stickoxid-Belastung in den betroffenen Städten reduzieren lasse, sagt Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der "Neuen Osnabrücker Zeitung".
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Zulässigkeit von Diesel-Fahrverboten hat bei Mittelstand und Handwerk massive Befürchtungen ausgelöst. "Die Entscheidung ... gefährdet die Existenz vieler kleiner und mittlerer Unternehmen", warnte am Dienstag der Präsident des Mittelstandsverbandes BVMW, Mario Ohoven. Auch Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer reagierte alarmiert. "Werden Dieselfahrzeuge aus der City verbannt, kann es zu großen Verwerfungen bei der Nahversorgung kommen", warnte er mit Blick auf die Millionen von Diesel-Autos, die Handwerker und Service-Mitarbeiter nutzen. Das Urteil dürfte nicht als Freifahrtschein für Fahrverbote verstanden werden. "Fahrverbote sind nicht alternativlos", sagte der Handwerkspräsident. Es gebe bessere Lösungswege für die Schadstoffprobleme in Städten.
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts führt Hamburg bereits ab April auf zwei besonders belasteten Straßenabschnitten Fahrverbote ein. Der Senat der Hansestadt teilte am Dienstag mit, mit der Entscheidung der obersten Verwaltungsrichter könnten die im Luftreinhalteplan im Sommer 2017 beschlossenen Durchfahrtsbeschränkungen angeordnet werden. Betroffen seien Abschnitte der Max-Brauer-Allee für Pkw und Lkw mit einer Abgasnorm älter als Euro 6 beziehungsweise VI sowie Abschnitte der Stresemannstraße für Diesel-Lkw älter als Euro VI.
Alle erforderlichen Planungen und Vorbereitungen für die Beschilderung und die Ausweichstrecken seien abgeschlossen. Damit könnten die Durchfahrtsbeschränkungen voraussichtlich Ende April wirksam werden. Anwohner und deren Besucher, Krankenwagen, Müllautos oder Lieferverkehre seien von der Einschränkungen ausgenommen. Die Polizei werde gerade zu Beginn vermehrt kontrollieren. Die Beschränkungen gälten ganzjährig und so lange, bis die Stickstoffdioxid-Werte an den Straßenabschnitten im Jahresdurchschnitt unter dem EU-Grenzwert blieben.