Die Regeln für die Prüfung und Zulassung von Neuwagen sollen EU-weit verschärft werden. Darauf zielt eine Neuregelung ab, die das Europaparlament am Donnerstag mit großer Mehrheit verabschiedet hat.
EU-Staaten werden verpflichtet, ab 2020 pro 40.000 im Vorjahr zugelassener Neuwagen mindestens ein Fahrzeug zu überprüfen. Mindestens 20 Prozent dieser Tests müssen unter realen Fahrbedingungen vorgenommen werden. Für sehr kleine Mitgliedstaaten werden die Vorgaben entsprechend reduziert.
Die Arbeit nationaler Prüfdienste und Behörden, die Fahrzeuge zulassen, soll von der EU-Kommission beaufsichtigt werden. Dies soll sicherstellen, dass die neuen Vorschriften in der gesamten EU einheitlich und effizient angewandt werden. Die Brüsseler Behörde kann zudem mit eigenen Tests prüfen, ob die Autobauer die EU-Vorgaben – etwa für Schadstoffemissionen – einhalten. Bei Verstößen drohen pro Fahrzeug Geldbußen von bis zu 30.000 Euro.
Mit der Typengenehmigung bescheinigen nationale Behörden, dass ein neues Modell alle Sicherheits-, Umwelt- und Produktionsstandards der EU erfüllt. Sie müssen laut Neuregelung künftig aus einem Pool gezahlt werden, was die Unabhängigkeit der Prüfbehörde von den Autobauern gewährleisten soll.
Auf die neuen Vorschriften hatten sich Unterhändler des Parlaments und der EU-Staaten im vergangenen Jahr geeinigt. Sie sollen im September 2020 EU-weit gelten.
Der Skandal um manipulierte Abgastests bei Volkswagen war 2015 in den USA aufgedeckt worden. Der deutsche Autobauer gab zu, in rund elf Millionen Diesel-Fahrzeugen eine illegale Software eingebaut zu haben. Das Programm sorgt bei Abgastests im Labor für einen niedrigeren Ausstoß von schädlichen Stickoxiden als im normalen Betrieb im Straßenverkehr. Mittlerweile wurde bekannt, dass andere europäische Autobauer ihre Abgastests ähnlich manipuliert hatten.
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