Politik

EU-Gericht blockiert neuartiges Gentechnik-Verfahren

Der Europäische Gerichtshof hat eine Kennzeichnungspflicht für eine umstrittene Gentechnik-Methode erlassen.
25.07.2018 11:26
Lesezeit: 1 min

Das oberste europäische Gericht setzt einer umstrittenen Technologie zur Veränderung des Erbguts von Pflanzen enge Grenzen. Mit dem neuen Verfahren manipulierte Pflanzensorten gelten rechtlich als gentechnisch verändert, teilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch in einem Grundsatzurteil mit. In der Folge müssten die auf dem Wege gewonnenen Pflanzen auch als "gentechnisch veränderte Organismen" (GVO) gekennzeichnet werden. Die EU macht in dem Bereich strenge Auflagen. Konkret dreht sich der Fall um die sogenannte Genscheren- oder Mutagenese-Technologie, mit der das Erbgut von Pflanzen schneller und gezielter verändert werden kann als bisher. Die Bundesregierung begrüßte das Urteil.

In den EU-Gentechnik-Vorschriften von Anfang des Jahrtausends wird das neue Verfahren nicht aufgeführt. Ein französisches Gericht hatte die Luxemburger Richter deshalb um Auslegung gebeten, ob die EU-Gentechnik-Ordnung auch hier greift. Kritiker fürchten, dass die Genscheren-Technologie nicht sicher ist und sich verändertes Erbgut in der Natur unkontrolliert verbreiten könnte. Angewandt wird die neue Methode in Europa bislang aber kaum. In den USA entzog die Firma Calyxt damit Soja bestimmte Fette. Die neuen Bohnen werden dort bereits angebaut.

Üblicherweise ist die Einstufung einfach: So bald fremdes Erbgut in den Bauplan einer Pflanze eingefügt wird, zählt diese eindeutig als gentechnisch verändert. Anders ist es aber bei der nun strittigen Mutagenese, da nur bestehende Teile des Codes manipuliert werden. Das Verfahren wird in einer einfacheren Variante seit Jahrzehnten angewandt, etwa indem Erbgut durch Bestrahlung oder Chemikalien verändert wird. Die Methode ist aber sehr ungenau. Mit dem Technologiesprung geht es wesentlich schneller.

Der neue Ansatz ist nach Aussage der Richter aber nicht absolut verlässlich. Das Mutagenese-Verfahren könnte sich als ähnlich riskant erweisen wie das Beifügen von fremdem Erbgut, heißt des in der Urteilsbegründung. Folglich gelte die GVO-Richtlinie auch für die mit Mutagenese-Verfahren gewonnenen Organismen, die nach dem Erlass der Richtlinie entstanden seien.

Das Urteil ist eine Überraschung, da der EuGH-Generalanwalt zuvor empfohlen hatte, die Technologie von den scharfen EU-Genregeln auszunehmen. Die Einschätzung war aber nicht bindend.

Die Bundesregierung begrüßte die Entscheidung des Gerichts. Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) habe stets gesagt dass der Schutz von Umwelt und Gesundheit oberste Priorität haben müsse, sagte eine Ministeriumssprecherin. "Es darf keine Gentechnik durch die Hintertür geben."

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