Finanzen

EU-Parlament: Draghi darf Mitglied der ‚Group of 30‘ bleiben

Nach einem Beschluss des Europäischen Parlaments darf EZB-Chef Mario Draghi weiterhin Mitglied in der Lobbygruppe “Group of 30” bleiben.
17.01.2019 17:16
Lesezeit: 1 min

Das Europäische Parlament hat am 16. Januar 2019 beschlossen, dass der Präsident der Europäischen Zentralbank (EZB), Mario Draghi, weiterhin Mitglied der Lobby-Organisation “Group of 30” bleiben darf. Eine große Mehrheit lehnte einen Änderungsantrag ab, der die EZB dazu veranlasst hätte, "die Mitgliedschaft des Präsidenten in der ,Group of 30’ zu beenden", berichtet der EU Observer.

Die “Group of 30” ist formell als beratende Gruppe für internationale Wirtschafts- und Währungsfragen tätig. Sie hat insgesamt 33 Mitglieder. Mitglieder sind unter anderem Draghis EZB-Vorgänger Jean-Claude Trichet, der Gouverneur der Bank of England, Mark Carney, und der ehemalige US-Finanzminister Timothy Geithner. Dazu gehören auch Privatbankiers wie Tidjane Thiam, der Chef der Credit Suisse, Maria Ramos, der Chef der Absa Group Limited, und Axel A. Weber, Vorsitzender der UBS Group.

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments erklärten in der Beschluss-Resolution, dass die Führungskräfte der EZB frei entscheiden könnten, "ob sie sich an Foren beteiligen sollten, einschließlich derer, die nicht der breiten Öffentlichkeit zugänglich sind, wenn sie es für notwendig erachten, um die bestmögliche Durchführung der Geldpolitik der EZB sicherzustellen".

Der endgültige Text der Resolution wurde mit 500 Stimmen, 115 Gegenstimmen und 19 Enthaltungen angenommen.

Die Europäischer Bürgerschaftsbeauftragte Emily O'Reilly hatte Draghi zuvor empfohlen, die “Group of 30”  zu verlassen, weil einige Mitglieder der Gruppe Banker sind, die die EZB beaufsichtigen soll. “Die Mitgliedschaft des EZB-Präsidenten in der Group of 30 könnte eine öffentliche Wahrnehmung schaffen, wonach die Unabhängigkeit der EZB beeinträchtigt wird”, so O'Reilly in einer Mitteilung.

Aus der Webseite der Europäischen Bürgerschaftsbeauftragten geht hervor, dass ihr die Aufgaben obliegen, Missständen in der Verwaltungspraxis zu untersuchen. Dazu würden ungerechte Behandlung, Diskriminierung, Machtmissbrauch, Fehlen oder Verweigern von Informationen, unnötige Verzögerungen und fehlerhafte Verfahren gehören.

"Die EZB macht geltend, dass Mitglieder ihrer Entscheidungsgremien Mitglied in Foren sein dürfen, zu denen Teilnehmer wie Vertreter von beaufsichtigten Unternehmen gehören, (...) wenn solche Zusammenkünfte als für Notenbanker relevant und nützlich erachtet werden, um ihre Mandate zu erfüllen”, teilte die EZB im September 2018 mit.

"Die EZB ist bestrebt, ihre hohen Ethikstandards in allen von Dritten veranstalteten Meetings und Veranstaltungen, einschließlich der von der Group of 30 organisierten Veranstaltungen, fortzusetzen", so Draghi.

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