Deutschland

Bund und Länder zahlen Schulden von Flüchtlingsbürgen

Flüchtlingsbürgen haben Asylbewerbern geholfen, legal nach Deutschland zu kommen. Viele blieben auf hohen Forderungen sitzen. Jetzt springt der Steuerzahler ein.
25.01.2019 13:49
Lesezeit: 1 min

Im Streit um finanzielle Forderungen im Zusammenhang mit Bürgschaften für Flüchtlinge haben Bund und Länder eine Einigung erzielt. Viele Betroffene müssten nicht mehr damit rechnen, zur Kasse gebeten zu werden, teilte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Donnerstag mit. Stattdessen würden der Bund und die wesentlich betroffenen Bundesländer die Kosten übernehmen. Dabei gehe es um einen "niedrigen zweistelligen Millionenbetrag" an Sozialleistungen, den die Jobcenter von den Flüchtlingsbürgen zurückforderten.

Er werde nun die Jobcenter anweisen, von diesen Forderungen abzusehen, erklärte Heil. Die Regelung gilt den Angaben zufolge für diejenigen, die vor August 2016 eine sogenannte Verpflichtungserklärung für syrische Flüchtlinge abgegeben hatten und später oftmals hohe Rechnungen von der Arbeitsagentur erhielten. Hintergrund ist, dass vor diesem Zeitpunkt eine relativ unbestimmte Regelung gegolten hatte und viele Flüchtlingshelfer davon ausgegangen waren, dass ihre Bürgschaft nur bis zur Anerkennung der Flüchtlinge gelten würde.

„Flüchtlingsbürgen“ sind Menschen, die sich bei der Ausländerbehörde verpflichtet haben, die Lebenshaltungskosten für einen Flüchtling zu übernehmen. Diese Verpflichtungserklärungen hatten in den Jahren 2015 und 2016 Tausenden geholfen, ein Visum zu erhalten und so legal nach Deutschland zu reisen. Die genaue Zahl der „Flüchtlingsbürgen“ ist öffentlich nicht bekannt. „Es kann ja nicht sein, dass die Menschen, die anderen geholfen haben, die von Behörden - also vom Staat - falsch beraten wurden, jetzt auf den Folgen sitzen bleiben“, sagte Heil.

Heil erklärt aber nicht, warum nun die Steuerzahler für die damaligen Fehler der Bundesregierung zahlen sollen.

Der Bund und die hauptbetroffenen Länder Niedersachsen, Hessen und Nordrhein-Westfalen sollten die finanziellen Forderungen der Arbeitsagentur gegenüber den Bürgen jeweils zur Hälfte übernehmen, teilte das niedersächsische Innenministerium mit.

Die Bundesagentur für Arbeit hat nach Angaben vom Jahresende 2018 insgesamt 2.500 Bescheide registriert, mit denen Bürgen zur Kasse gebeten werden sollten. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Frage des AfD-Abgeordneten René Springer vom November hervorging, beliefen sich die Forderungen bundesweit auf rund 21 Millionen Euro. Davon wurden nach Auskunft des Arbeitsministeriums bis dahin nur rund 670.000 Euro beglichen.

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