Finanzen

Stromanbieter BEV meldet Insolvenz an

Der Stromanbieter BEV ist insolvent. Das Unternehmen war in der Vergangenheit mehrfach in die Kritik geraten.
31.01.2019 13:45
Lesezeit: 2 min

Die Pleite des Energieversorgers BEV könnte dazu führen, dass Kunden auf Ansprüchen gegenüber dem insolventen Unternehmen sitzenbleiben - Sorgen vor einem Abschalten ihrer Anschlüsse sind aber unbegründet. "Kunden brauchen keine Angst zu haben, plötzlich im Dunklen oder Kalten zu sitzen", betonte Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen am Mittwoch. Die Verbraucher erhielten "ab sofort" Strom vom örtlichen Grundversorger, der laut Gesetz zu einer lückenlosen Weiterversorgung in der so genannten Ersatzversorgung verpflichtet ist.

Verbraucher, die Ansprüche aus nicht bezahlten Boni oder Guthaben gegenüber der BEV hätten, können nach Angaben der Verbraucherzentrale "momentan nur hoffen", dass sie das Geld ausbezahlt bekommen. Sofern das Insolvenzverfahren eröffnet werde, bleibe den Kunden nur die Anmeldung der Ansprüche zur Insolvenztabelle. Dort können alle Gläubiger - also auch Geldgeber des Unternehmens oder Mitarbeiter - ihre Ansprüche anmelden.

Die Bayerische Energieversorgungsgesellschaft (BEV) hatte am Mittwochabend mitgeteilt, dass sie bereits am vergangenen Freitag einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hatte. Das Amtsgericht München ordnete daraufhin ein vorläufiges Insolvenzverfahren an und bestellte einen vorläufigen Insolvenzverwalter.

Als Grund gab das Unternehmen an, dass die zuletzt gestiegenen Energie-Beschaffungskosten den Versorger "in Schwierigkeiten" gebracht hätten. Die Verbraucherzentrale Sachsen vermutet indes, dass happige Preiserhöhungen vor dem Jahreswechsel zu einer massiven Abwanderung von Kunden führten.

BEV habe den Grundpreis im Dezember "um beinahe 100 Prozent" erhöht - und infolge von Kündigungen wohl viele Kunden verloren, erklärte Henschler. Ähnliche Fälle aus der Vergangenheit ließen nun vermuten, dass Kunden mit "verschleppten Jahresrechnungen, fehlenden Boni- oder Guthabenauszahlungen und unscheinbaren Preiserhöhungen" konfrontiert werden könnten.

Bestünden Forderungen der BEV gegenüber Kunden, sollten diese die Rechnung zunächst genau prüfen, raten die Verbraucherschützer. In jedem Fall sollten Rechnungsbeträge nicht mehr gegenüber der BEV gezahlt werden, sondern allenfalls auf das Konto des vorläufigen Insolvenzverwalters.

Die BEV richtete unter www.bev-inso.de eine Website ein, auf der Fragen zum Stand des Verfahrens beantwortet werden. Dort hieß es am Donnerstag unter anderem, dass für Kunden der nächste Lastschrifteinzug für den Monat Februar 2019 "nicht mehr erfolgen" werde und die BEV "insolvenzbedingt" ihren Zahlungsverpflichtungen etwa zur Erstattung von Guthaben nicht nachkommen könne.

Der Energieversorger Eon teilte mit, dass allein seit Anfang Januar "bereits mehr als 10.000 betroffene Kunden" der BEV zu Eon gewechselt seien. Von den Turbulenzen um die BEV sind in Deutschland demnach mehrere zehntausende Kunden betroffen, viele davon in Bayern, aber auch in Mittel- und Norddeutschland.

"Bereits in den vergangenen Jahren kam es auf dem Energiemarkt durch Insolvenzen von Billig-Anbietern wie Care Energy, Teldafax, Flexstrom und zuletzt im Dezember der Deutschen Energie GmbH zu Verunsicherungen", erklärte Eon.

Die Verbraucherzentrale Sachsen rät Kunden, bei der Wahl des Anbieters "nicht immer auf das scheinbar günstigste Angebot" zu springen und sich von Bonuszahlungen nicht zu einem überstürzten neuen Stromvertrag verlocken zu lassen. Verbraucher sollten stattdessen alle Konditionen genau prüfen und verschiedene Anbieter vergleichen.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
DWN
Unternehmen
Unternehmen Sichere KI statt Datenleck: Das müssen Firmen beim Chatbot-Einsatz beachten
03.04.2025

KI-Chatbots sind im Mittelstand längst Alltag – doch oft fehlt es an Sicherheitsstandards. Der Hamburger KI- und Digitalisierungsexperte...

DWN
Panorama
Panorama Netanjahu trifft Orban in Budapest - erster Besuch in Europa trotz Haftbefehl
03.04.2025

Viktor Orban ignoriert den Haftbefehl, den der Internationale Strafgerichtshof gegen Israels Premier erlassen hat – und heißt ihn in...

DWN
Politik
Politik Russlands Verzögerung der Verhandlungen könnte auch der Ukraine nützen
03.04.2025

Die Verhandlungen zwischen Russland und der Ukraine über eine mögliche Waffenruhe oder Friedenslösung ziehen sich weiter hin. Während...

DWN
Finanzen
Finanzen DAX aktuell: DAX-Kurs fällt nach Trumps Zollankündigung - wie sollten Anleger reagieren?
03.04.2025

Die erneute Zollankündigung von US-Präsident Donald Trump hat am Donnerstag die Aktienmärkte stark unter Druck gesetzt. Der DAX-Kurs...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Ostdeutsche Textilbranche kämpft mit Umsatzeinbußen – trotz erfolgreichen Neustart
03.04.2025

Sachsen und Thüringen zählen noch zu den größten Textilstandorten bundesweit. Doch die ostdeutsche Textilbranche hat erheblich zu...

DWN
Politik
Politik Trump Strafzölle: Warum fehlt Russland auf Trumps Zölle-Liste?
03.04.2025

Die von US-Präsident Donald Trump verkündeten Strafzölle treffen eine Liste von 185 Handelspartnern – Russland fehlt darauf, im...

DWN
Panorama
Panorama April 2025: Lohn, Pakete, Elterngeld - die wichtigsten Änderungen
03.04.2025

Beschäftigte im Bau erhalten mehr Lohn, Pakete werden teurer und auch im neuen Bundestag steht einiges an. Der neue Monat bringt zudem...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft DGB-Studie: Chinesische Investoren auf Rückzug in Europa
03.04.2025

Eine Analyse der SPD-nahen Hans-Böckler-Stiftung vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) analysiert, dass die Firmen-Mitbestimmung nach...