Miete:
Seit Januar 2019 darf die Miete nach Modernisierungen künftig binnen sechs Jahren nur noch um maximal drei Euro pro Quadratmeter steigen, in bestimmten Fällen nur um zwei Euro. Von den Kosten können statt elf Prozent noch acht Prozent auf die Mieter umgelegt werden. Zudem müssen Vermieter neuen Mietern offenlegen, was der vorherige Mieter gezahlt hat. Maßgeblich ist nach Angaben der Deutschen Handwerkszeitung die Miete, “die ein Jahr vor Beendigung des vorangegangenen Mietverhältnisses verlangt wurde”. Diese Regelung gilt für alle Fällen, bei denen der Vermieter eine Miete verlangt, die mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, so das Blatt. Die Mieter müssen ihre Forderung nach einer Mietpreisminderung nicht mehr begründen. Es reicht aus, einen Brief an den Vermieter mit den Worten “Ich rüge den die Verletzung der Mietpreisbremse” zu richten.
Derzeit leben 54,5 Prozent der Deutschen zur Miete. Im vergangenen Jahr ließen sich durch die Mietpreisbremse, die erstmals im Jahr 2015 eingeführt wurde, 179 Mietpreise mindern. Das geht aus einer Tabelle der Stiftung Warentest hervor. Bisher wurde die Mietpreisbremse nach Informationen der Deutschen Handwerkszeitung in 313 Kommunen in zwölf Bundesländern umgesetzt:
- Baden-Württemberg - u.a. in Denkendorf, Freiburg im Breisgau, Friedrichshafen, Karlsruhe, Konstanz, Ravensburg, Reutlingen, Stuttgart, Tübingen und Ulm
- Bayern - u.a. in Augsburg, Bamberg, Fürth, Landshut, Ingolstadt, München, Nürnberg, Regensburg, Rosenheim, Würzburg
- Berlin
- Brandenburg - u.a. in Ahrensfelde, Bernau bei Berlin, Birkenwerder, Falkensee, Hohen Neuendorf, Oranienburg, Potsdam, Schönefeld, Teltow, VeltenBremen
- Hamburg
- Hessen - u.a. in in folgenden Kommunen: Bad Homburg vor der Höhe (außer Ober-Erlenbach), Darmstadt (außer Arheilgen, Eberstadt und Kranichstein), Dreieich, Frankfurt am Main (außer Berkersheim, Eckenheim, Harheim und Unterliederbach), Griesheim, Hattersheim am Main, Kassel (außer Wolfsanger/Hasenecke), Offenbach am Main, Schwalbach am Taunus, Wiesbaden (außer Igstadt, Medenbach und Naurod)
- Niedersachsen - u.a. in Braunschweig, Buxtehude, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück, Vechta, Wolfsburg sowie auf den ostfriesischen Inseln
- Nordrhein-Westfalen - u.a. in Aachen, Bielefeld, Bonn, Düsseldorf, Frechen, Kleve, Köln, Leverkusen, Münster, Paderborn
- Rheinland-Pfalz - u.a. in Mainz, Trier und Landau
- Schleswig-Holstein - u.a. in Barsbüttel, Glinde, Halstenbek, Hörnum, Kampen, Kiel, List, Norderstedt, Sylt, Wenningstedt-Braderup, Wentorf bei Hamburg, Wyk auf Föhr
- Thüringen - u.a. in Erfurt und Jena
Ein Sprecher des Berliner Mietervereins teilte den Deutschen Wirtschaftsnachrichten mit: “Die Änderungen bei der Mietpreisbremse werden wenig wirksam sein. Eine vermehrte Transparenz beim Abschluss von Mietverträgen ist zwar gut, aber viele Vermieter ignorieren die Mietpreisbremse. Der Mieter kann bei einer überhöhten Miete eine Rückforderung nur für den Zeitraum bis zur Erteilung der Rüge stellen. Das ist geradezu eine Ermunterung für den Gesetzesbruch. Ohne Androhung von Bußgeldern gegen die Vermieter und die weitgehende Abschaffung von Ausnahmen wird die Mietpreisbremse im Großen und Ganzen wirkungslos bleiben.”
Kindergeld: Eltern bekommen seit 1. Juli 2019 für jedes Kind zehn Euro mehr im Monat. Für das erste und zweite Kind gibt es dann jeweils 204 Euro, für das dritte Kind 210 Euro, so verbraucherzentrale.de.
Für Eltern, die anstelle des Kindergelds einen Kinderfreibetrag erhalten, steigt der Freibetrag bereits ab Januar 2019 von bisher 4.788 Euro auf auf “4.896 (2019) bzw. 5.004 Euro (2020). Die zweite Kinderfreibetragskomponente ,Freibetrag für Betreuung, Erziehung, Ausbildung' bleibt mit 2.640 Euro konstant”, berichtet die Bundesregierung.
Die Bundesregierung liefert auf ihrer Webseite eine Beispielrechnung: “Eine Familie mit einem Bruttojahresgehalt von 60.000 Euro wird ab 2019 um 9,36 Prozent entlastet, das bedeutet für sie 251 Euro mehr im Jahr. Bei einem Familieneinkommen von 120.000 Euro brutto soll die Entlastung 380 Euro im Jahr betragen.”
Eltern erhalten bis zum 25. Geburtstag ihres Kindes Kindergeld. Nach fällt das Kindergeld, aber auch der Kinderfreibetrag, der Ausbildungsfreibetrag und die Riester-Zulage weg. Stiftung Warentest empfiehlt deshalb, dass die betroffenen Eltern, die ihr Kind auch weiterhin unterstützen müssen, ihre Ausgaben als “außergewöhnliche Belastung” von der Steuer absetzen. Die “außergewöhnlichen Belastungen” sind in der Steuererklärung in der Anlage “Unterhalt” anzugeben. Es lassen sich bis zu 9.168 Euro absetzen.
Auf Nachfrage der Deutschen Wirtschaftsnachrichten, wie viel Kindergeld in den Jahren 2016, 2017 und 2018 ausgezahlt wurde, sagte eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums: “In den drei Jahren wurde von der Bundesrepublik Deutschland Kindergeld in folgender Höhe ausgezahlt - 2016: 40.206 Mio. €, 2017: 40.921 Mio. €. 2018: 40.583 Mio. €.”
Mindestlohn:
Der gesetzliche Mindestlohn wird 2019 in zwei Schritten erhöht. Zum 1. Januar 2019 steigt der Stundensatz von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro. In einer zweiten Stufe folgt im Jahr 2020 eine Anhebung auf 9,35 Euro pro Stunde.
“Mit der schrittweisen Erhöhung 2019 und 2020 steigt der gesetzliche Mindestlohn um insgesamt 5,8 Prozent. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet das eine Lohnerhöhung von etwa 790 Millionen Euro 2019 und rund 390 Millionen Euro im darauffolgenden Jahr”, so die Bundesregierung in einer Mitteilung.
Midijobber:
Ab dem 1. Juli 2019 können Midijobber statt bisher maximal 850 Euro bis zu 1.300 Euro verdienen. Dafür müssen sie nur reduzierte Sozialversicherungsbeiträge bezahlen und erwerben trotzdem volle Rentenansprüche. Das Deutsche Institut der Wirtschaft (DIW) führt in einer Studie aus: “Die geplante Midijob-Reform entlastet die Begünstigten um durchschnittlich 17 Euro im Monat. Sie kostet die Sozialversicherungen jährliche Beitragsausfälle von etwa 400 Millionen Euro, einschließlich Mehreinnahmen bei der Einkommensteuer entstehen staatliche Mindereinnahmen von insgesamt rund 300 Millionen Euro. Die Reform entlastet überwiegend untere und mittlere Einkommen.”
Rente:
Ab dem 1. Juli 2019 steigen die Renten im Westen um 3,18 Prozent, im Osten um 3,91 Prozent. Die Anpassung gilt für alle Altersrenten, für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, für gesetzliche Unfallrenten sowie für die Renten der Landwirte aus der landwirtschaftlichen Rentenkasse.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) kritisiert die Rentenreform scharf. “Das beschlossene Rentenpaket bedeutet eine unverantwortlich schwere Hypothek für die junge Generation wie auch für künftiges Wachstum und Beschäftigung”, zitiert die Deutsche Handwerkszeitung ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer. Nach einer Studie der Prognos AG sollen sich die Belastungen des Rentenpakets bis zum Jahr 2045 auf zusätzliche “164 Milliarden Euro für die Beitragszahler und 126 Milliarden Euro für den Bundeshaushalt” erhöhen.