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Kartell-Vorwürfe aus Brüssel: Deutschen Autobauern drohen Milliarden-Strafen

Die deutschen Auto-Hersteller kommen einfach nicht zur Ruhe. Jetzt droht neues Ungemach - aus Brüssel, wo die EU-Kommission Kartell-Vorwürfe gegen BMW, Mercedes und VW erhebt.
05.04.2019 17:49
Lesezeit: 2 min

Die EU-Kommission vermutet illegale Absprachen in der deutschen Auto-Industrie bei der Abgasreinigungstechnik. Die konkreten Beschwerdepunkte seien an die Hersteller BMW, Daimler und Volkswagen geschickt worden, hat die Kommission heute in Brüssel mitgeteilt. Die drei größten deutschen Autobauer sollen von 2006 bis 2014 gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben, indem sie sich bei der Entwicklung von Technologien zur Reinigung der Emissionen von Diesel- und Benzin-Pkw absprachen. Dabei hätten sie nicht zur Verbesserung von Produkten zusammengearbeitet, wie es rechtlich in Ordnung sei. Ganz im Gegenteil, sie hätten Konkurrenz um bessere Qualität vermieden, so die Kommission. „Dadurch könnte Verbrauchern in Europa die Möglichkeit verwehrt worden sein, Fahrzeuge mit der besten verfügbaren Technologie zu kaufen", erklärte EU-Kommissarin Margrethe Vestager.

Der Kartellverdacht der EU war im Sommer 2017 bekannt geworden. Im Oktober 2017 rückten die Beamten bei den Autobauern zu Razzien an. Es ging darum, zu klären, ob Audi, BMW, Mercedes, Porsche und Volkswagen seit den 90er Jahren in mehr als 60 Arbeitskreisen über viele verschiedene technische Themen sich nur technisch austauschten oder aber den Wettbewerb ausschalteten. Das Kartell-Verfahren wurde im September 2018 dann nur in Hinblick auf die Abgasreinigung eröffnet.

Nun haben die Autobauer zehn Wochen Zeit, auf die vorläufige Einschätzung der Behörde zu reagieren. Welche Strafe auf die Konzerne zukommen könnte, ließ die EU offen. Anfang März hatte der „Spiegel" berichtet, die EU-Kommission plane wegen der Absprache Bußgelder von jeweils bis zu einer Milliarde Euro gegen jeden der drei Unternehmen zu verhängen. Daimler erklärte, der Konzern habe frühzeitig und umfassend mit der Europäischen Kommission als Kronzeuge kooperiert und erwarte in dieser Sache deshalb kein Bußgeld.

ZULÄSSIGE ABSTIMMUNG ODER KARTELLVERSTOSS?

BMW wollte sich zum Inhalt der Beschwerde nicht äußern, hielt aber grundsätzlich fest: „Die BMW Group sieht in diesem Verfahren den Versuch, die zulässige Abstimmung von Industriepositionen zu regulatorischen Rahmenbedingungen mit unerlaubten Kartellabsprachen gleichzusetzen." Die Gespräche der beteiligten Ingenieure seien nicht geheim gewesen und hätten nicht auf die Schädigung von Kunden oder Lieferanten abgezielt.

Volkswagen wollte ebenfalls zunächst die konkreten Beschwerdepunkte prüfen und sich später gegenüber der Behörde dazu äußern. Der Konzern hob jedoch hervor, es gehe bei dem Verfahren nicht um verbotene Preisabsprachen oder Marktaufteilungen. Es gebe auch keine Verbindung zu unzulässigen Abschalteinrichtungen im Dieselskandal. Der VW-Konzern steckt dazu nämlich in einer Lawine von Verbraucher- und Anlegerklagen, für die es im Kartellverfahren neue Argumente geben könnte.

BMW, Daimler und VW haben sich der EU zufolge vor allem bei der Einspritzung von Harnstoff ("AdBlue") zur Verringerung der Stickoxid-Emission abgesprochen, etwa über die Größe der AdBlue-Tanks oder die Dosierstrategien, „und zwar mit dem gemeinsamen Verständnis, dass sie dadurch den AdBlue-Verbrauch und die Wirksamkeit der Abgasreinigung begrenzten“. Dazu erklärte BMW, die Hersteller hätten kleinere Harnstofftanks nur einbauen wollen, wenn es eine ausreichende Tank-Infrastruktur zum Nachfüllen gegeben hätte. Als dies nicht schnell genug ging, habe BMW größere Tanks verbaut. Es sei dem Unternehmen nie darum gegangen, eine geringere Abgasreinigung durch kleine Tanks zu erreichen.

Die EU wirft den Autobauern auch vor, in Sachen Benzinmotoren vereinbart zu haben, keine Partikelfilter in Otto-Motoren einzubauen, mit denen der Ausstoß von gesundheitsgefährdendem Feinstaub hätte reduziert werden können. Dazu führte BMW aus, die Autobauer hätten sich über eine gemeinsame Position während der damals noch laufenden Gesetzgebung zu Grenzwerten für Feinstaubpartikel verständigen wollen. Der Partikelfilter sei noch nicht ausgereift gewesen, weshalb sich die Unternehmen dafür einsetzen wollten, stattdessen innermotorische Technik nutzen zu dürfen.

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