Politik

Diese Strafen drohen Reisenden ohne A1-Bescheinigung in Europa

Geschäftsreisenden, die in Europa ohne A1-Bescheinigung unterwegs sind, drohen Geldstrafen und Verlust des Versicherungsschutzes.
10.05.2019 06:48
Lesezeit: 1 min

EU-Bürger, die als Angestellte oder Selbständige eine Geschäftsreise ins EU-Ausland unternehmen, müssen eine sogenannte A1-Bescheinigung mit sich führen. Diese dient dem Nachweis, dass der Reisende in seinem Heimatland sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Der Dauer des Auslandsaufenthalts spielt keine Rolle; selbst bei kurzen Grenzübertritten ist das Mitführen der Bescheinigung Pflicht (beispielsweise beim Auftanken des Firmenwagens, wenn der Treibstoff günstiger ist als in Deutschland). Bescheinigungen für einen bestimmten Zeitraum - beispielweise für drei Monate, wenn in dieser Zeit mehrere Grenzübertritte geplant sind - gibt es nicht, für jede einzelne Reise wird eine Extra-Bescheinigung benötigt. Ausgestellt werden die Bescheinigungen von der jeweiligen Krankenkasse des Reisenden. Grundlage der Bescheinigungspflicht sind die Verordnungen (EG) 883/2004 sowie (EG) 987/2009.

Arbeitgeber von EU-Reisenden, die keine Bescheinigung mit sich führen, können mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 10.000 Euro belangt werden. Ein AOK-Sprecher sagte den Deutschen Wirtschafts Nachrichten, dass vor allem in Frankreich sowie in Österreich (dort ist die Finanzpolizei zuständig) die Zahl der Kontrollen in den letzten Jahren zugenommen hätten. Die stellvertretende Sprecherin des österreichischen Finanzministeriums, Andrea Doscy, sagte den DWN, in Österreich würden vor allem Baustellen überprüft, um „Lohn- und Sozial-Dumping“ zu bekämpfen. In einer Reihe von EU-Staaten kommt es zu gelegentlichen Überprüfungen an Flughäfen und Bahnhöfen sowie auf Messen. In einigen Ländern lassen sich die zuständigen Behörden sogar von Hotels die Gästelisten zeigen, um anschließend die ausländischen Reisenden zu überprüfen.

Neben Bußgeldern kann das Nichtmitführen der Bescheinigung auch zu Problemen mit ausländischen Gesundheits-Versorgern (Krankenhäuser, Ärzte) führen. Im Extremfall kann es dazu kommen, dass die Unfallversicherung eine Kostenübernahme ablehnt.

Für deutsche Unternehmen stellen die Vorschriften der A1-Regelung laut dem Verband Deutsches Reisemanagement (VDR) „die derzeit größten Hindernisse im Reise-Management“ dar. VDR-Präsidiumsmitglied Christoph Carnier sagt: „„Die verschärften EU-Entsenderichtlinien stellen Unternehmen vor immense organisatorische Probleme und bedeuten insbesondere für den breit aufgestellten deutschen Mittelstand einen oftmals nicht zu stemmenden Zusatzaufwand.“ Daher seien „dringend Vereinfachungen“ notwendig. Ein großes Problem ist darüber hinaus, dass viele kleine Unternehmen, die nur selten Mitarbeiter ins Ausland schicken, von der A1-Pflicht gar nichts wissen - das böse Ende kommt da leicht vor dem Erwachen.

In Deutschland ist übrigens der Zoll für die Überwachung der A1-Pflichten zuständig. „Die meisten Kontrollen finden auf Baustellen statt“, so Alwin Bogan, Fachsprecher Zollfahndungsdienst bei der Generalzolldirektion (Bonn), im Gespräch mit den DWN. Verstöße „melden wir der Staatsanwaltschaft“.

 

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