Das EU-Parlament hat am 6. Oktober 2016 mit großer Mehrheit die Durchführung der Verordnung über Lebensmittelkontakt-Materialien beschlossen. Christel Schaldemose, Stellvertreterin des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sagte, dass Inhaltsstoffe von Lebensmittelverpackungen zu gesundheitlichen Problemen führen können. Daher sei die EU-weite Regulierung notwendig, um überall dieselbe Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten.
Chemikalien in Lebensmittelverpackungen, Küchengeräten oder Geschirr können in die Nahrung übergehen und so zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Bisher wurden auf EU-Ebene nur für vier Lebensmittelkontakt-Materialien Einzelmaßnahmen aufgrund gesundheitlicher Überprüfungen erlassen – darunter für Kunststoff und Keramik. Für Lacke, Beschichtungen oder Druckfarben fehlen solche Regelungen. Dies hat dazu geführt, dass einzelne Mitgliedsstaaten nationale Regelungen beschlossen haben. Großes Einvernehmen besteht darüber, dass das Fehlen einheitlicher Maßnahmen der öffentlichen Gesundheit, dem Umweltschutz sowie dem reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts schadet.
Das EU-Parlament betont, dass Verbraucher aufgrund von Lebensmittelkontakt-Materialien und -Gegenständen zahlreichen bedenklichen Chemikalien ausgesetzt sind, darunter perfluorierte Verbindungen und Chemikalien mit endokriner Wirkung wie Phthalate und Bisphenole. Chronische Krankheiten, Unfruchtbarkeit, Stoffwechselerkrankungen, Allergien und neurologische Entwicklungsstörungen werden mit diesen Stoffen in Verbindung gebracht. Die Freisetzung solcher Chemikalien ist besonders bedenklich, da diese potenziell schon in extrem kleiner Dosis gesundheitsschädlich sein können. In der Verordnung wird weiterhin festgestellt, dass sich die Bewertung von Gesundheits- und Umweltrisiken auf der Ebene der EU derzeit auf die Bewertung einzelner Stoffe beschränkt und der tatsächlich vorkommende Umstand einer kombinierten und kumulativen Belastung über verschiedene Wege und durch verschiedene Produktarten außer Acht gelassen wird. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA soll diesen sogenannten Cocktail-Effekt künftig bei der Risikobewertung berücksichtigen.
Die EU-Kommission wird aufgefordert, der Ausarbeitung von Einzelmaßnahmen für Papier und Karton, Lacke und Beschichtungen, Metalle und Legierungen, Druckfarben und Klebstoffe angesichts der weiten Verbreitung dieser Materialien auf dem Binnenmarkt und der Gefahr, die sie für die menschliche Gesundheit darstellen, unverzüglich Priorität einzuräumen. Für Bisphenol A beabsichtigt die EU-Kommission bereits eine Absenkung des derzeit zulässigen Migrationswertes von 0,6 mg/kg in Verpackungen auf 0,05 mg/kg. Verbrauchern wird geraten, ihre Exposition gegenüber Bisphenol A über Lebensmittel und andere Quellen zu minimieren. Das EU-Parlament fordert ein Verbot von Bisphenol A in allen Lebensmittelkontakt-Materialien und -Gegenständen.
Nanomaterialien sollen ebenfalls zulassungspflichtig werden, da bezüglich ihrer Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit noch keine wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse vorliegen.
Lebensmittel sind Schätzungen zufolge beim Menschen einer der wichtigsten Expositionswege für Chemikalien.