Der Bundestag hat am Donnerstag das Gesetz zur Weitergabe von Fluggastdaten beschlossen. Die Neuregelung sieht vor, dass die Luftfahrtunternehmen in Deutschland künftig die Daten von Passagieren an die Behörden übermitteln müssen, die von der Europäischen Union aus in einen Nicht-EU-Staat oder von einem Nicht-EU-Staat aus in einen Mitgliedstaat der EU fliegen. Mit der Vorlage, die gegen die Stimmen der Opposition verabschiedet wurde, wird eine EU-Richtlinie umgesetzt.
Das Gesetz ist umstritten: Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hatte sich vergeblich dafür einsetzt, vor der Abstimmung zunächst ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofes zur Speicherung von Fluggastdaten abzuwarten.